also ich denke nicht, dass der Platz verfällt oder ihn ein anderer bekommt. Weil die wissen ja bei der Einschreibung nicht, dass du nicht anfangen kannst zu studieren.
Aber es könnte Probleme geben mit den Schenien. Ich hab das so verstanden: die in Dresden haben sich verpflichtet, dass alle Kläger noch alle Erstsemesterscheine machen können. Dafür müssen sich die kläger verpflichten, dieses Angebot auch wahrzunehmen. Tut man das nicht, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass man die Scheine aus dem ersten Semester (zumindest in Dresden) nicht machen kann, weil man sie im WS darauf (im SS gibt es in Dresden ja kann 1.FS) von der Uni aus nicht mehr machen darf. Das würde bedeuten man müsste die Uni wechseln und das gestaltet sich glaub ich nicht immer so einfach.
Wie strikt die das dann in der Praxis tatsächlich durchziehen, weiis ich nicht...