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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Bin in der 17. SSW (habe ich überraschend erfahren) und bin gerade zwischen zwei Stellen. Soll ich meinen zukünftigen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Gibt es dazu ein Gesetz? Muss er mich aus dem Dienstsystem nehmen, wenn ich es ihm sage, oder erst wenn es der Betriebsarzt weiß?
    Ist es ein Grund für ihn meinen Arbeitsvertrag zu widerrufen?

    Danke



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Ich weiß dazu leider keine Antworten, aber erstmal herzlichen Glückwunsch!



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das ist eine schwierige Sache- Schwangere haben umfangreiche Rechte und dazu gehört auch, dass man eine Schwangerschaft im Rahmen der Bewerbung nicht melden muss.
    Ist halt fraglich, ob es so sinnig ist, wenn du es deinem Arbeitgeber erst bei Arbeitsbeginn mitteilst. Er muss dich ja ggf auch wieder umplanen.

    Der Betriebsarzt hat damit erstmal rein gar nichts zu tun.

    In der Klinik muss! es eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und Stillende geben. Aus der geht hervor, welche Tätigkeiten für dich und die Schwangerschaft gefährdend sind und was du machen darfst und was nicht.
    Das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung muss allen! Mitarbeitern unabhängig von einer Schwangerschaft bekannt gegben werden. Sinnigerweise macht man das bei Neueinstellungen im Rahmen der Einweisungswoche (da sollten auch die wesentlichen Punkte der normalen GB erklärt werden und andere Dinge des Arbeitsschutzes).

    Sobald du die Schwangerschaft bekannt gibst, muss! der Arbeitgeber die GB Schwangerschaft nochmal im Detail mit dir besprechen und genau festlegen, welche Maßnahmen zu deinem Schutz getroffen werden. Z.B. keine Nachtschichten, Umsetzung in einen anderen Bereich, Schaffung der Ruhemöglichkeiten usw.
    Ggf. muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

    Ist die Gefährdung ungeklärt, es besteht aber der Verdacht, dass du durch die Tätigkeit gefährdet bist, gibt es die möglichkeit eines vorläufigen Beschäftigungsverbotes. DAS wiederum kann jeder Arzt ausstellen.
    Bei sonstigen Problemen Schwangerschaft-Arbeitsplatz kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Oft machen das die Frauenärzte, in letzter Zeit sind die aber auch immer zurückhaltender damit geworden. Es bleibt oft am Betriebsarzt als letzte Option hängen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Wichtig für dich ist, dass du dir das aktuelle Mutterschutzgestz mit Erläuterungen organisierst. Gibt es z.B. beim Bundesministerium für Familie, Frauen usw.

    Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat das Thema schön übersichtlich zusammengefasst:
    https://www.gewerbeaufsicht.niedersa...utz-52094.html
    Hier sogar eine Broschüre für Schwangere im Gesundheitswesen:
    https://www.gewerbeaufsicht.niedersa...utz-52138.html

    In den Broschüren sind z.B. die "unverantwortbaren Gefährdungen" definiert.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Platin Mitglied
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    Beiträge
    572
    Der Arbeitsvertrag darf nicht auf Grund der Schwangerschaft widerrufen werden. Allerdings darf dir in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden...
    Es macht deshalb wahrscheinlich mehr Sinn, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, dann weißt du wenigstens, woran du bist.



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