- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Hi,
ich habe echt ein leidiges Thema und keiner kann mir dazu sichere Auskunft geben. Ich hoffe irgendjemand von euch hat das Problem schon durch und kann mir weiterhelfen.
Seit August 2019 mussten wir uns vertraglich entscheiden, ob wir auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden bestehen oder einen Opt-out Vertrag unterschreiben mit 52 Wochenarbeitsstunden im Durchschnitt (vorher hat sich keiner darum gekümmert und wir haben ohne Regelung einfach maximal Dienste geschoben).
Ich habe dieses Vertrag mit Limitierung auf 52 Wochenarbeitsstunden unterschrieben. Mein Arbeitgeber bestand darauf, dass der Vertrag rückdatiert wird auf den 1.1.
Nun hat mein Arbeitgeber festgestellt, dass meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit 55 h für das laufende Jahr waren (generiert in der Zeit Januar bis August) . Daraus resultiert, dass ich freigestellt werden muss (nach EU-Arbeitszeitrichtlinie). Bei diesem Anteil an geleisteter Mehrarbeit handelt es sich nicht um Überstunden, sondern um Dienststunden im Bereitschaftsdienst (hier fallen in unserer Klinik keine Überstunden an, die Zeit im Bereitschaftsdienst wird vergütet).
Mein Arbeitgeber will mir nun für diese Freistellung Minusstunden berechnen. Ist dies rechtens oder kann eine Freistellung damit ich wieder rechnerisch auf die 52 Wochenarbeitsstunden im Durchschnitt komme ohne Minusstunden für mich erfolgen? Kann mir jemand dazu eine Quelle zum Nachlesen zukommen lassen (meine google-Suche war erfolglos)?
Danke!