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  1. #1
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    Hallo zusammen! Anlässlich Corona frage ich mich, kann ich als angestellter Arzt irgendwie mitverantwortlich gemacht werden, wenn Arbeitsschutzmaßnahmen was Angestellte anbelangt
    in der Praxis "lax" gehandhabt werden?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    ups- ich glaube, ich habe die Frage falsch verstanden.

    Also du bist angestellter Arzt und dir fällt auf, dass die Regeln des arbeitsschutzes nicht eingehalten werden?
    Wenn du keine Verantwortung für einen bestimmten Bereich hast, dann bist du raus. Guggu §13 ArbSchG

    ABER: du hast gewisse Pflichten als Angestellter
    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf
    Guggst du 3. Abschnitt ab §15
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
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    Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber, nee, du hast mich so richtig verstanden. Also verstehe ich dich auch richtig, ich kann nicht dafür (mit)verantwortlich gemacht werden.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Lies mal im Arbeitsschutzgesetz. §13 Verantwortliche Personen. Fällst du da nicht drunter bist du erstmal raus. Und §15 Pflichten des Arbeitnehmers.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
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    Ah, Danke. §15 ist mir klar. Aber ich bin nicht dafür zuständig, z.B. darauf hinzuweisen, daß xy nicht ganz richtig ist (also mache ich, aber wenn ich es versäumte kann ich nicht verantworltich gemacht werden nehme ich an bzw. hoffe ich). Oder das keine Einweisung erfolgt z.B. Also das muß ich nicht machen. siehe §13.



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