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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.03.2007
    Beiträge
    81
    Mein Frauenarzt legte mir bei der letzten Routineuntersuchung nahe, dass ich versuche, von der Krankenkasse eine Brustkorrektur (Fehlbildung: tubuläre Brustform) bezahlt zu bekommen. Jetzt meinte er aber, dazu könnte ein neurologisches/psychologisches Gutachten nötig sein. Ich wäre selbst nie auf die Idee gekommen, dass so etwas übernommen werden könnte, und habe mich deshalb nie damit beschäftigt.

    Könnte so ein Gutachten bei Approbation und/oder ggf. späterer Verbeamtung von Nachteil sein, falls das auf der Psychoschiene ausgelegt werden sollte? Ich nehme an, dass man da ein bisschen auf betroffen machen muss, um mit dem Antrag Erfolg zu haben.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.03.2004
    Beiträge
    267
    manchmal ist schweigen gold...wer zwingt dich denn später dazu, dass zu erwähnen ? zur erlangung der app. brauchst du später nur eine ärztliche bescheiniung , dass du "gesund" bist ( übersetzt : ärztlich arbeiten kannst )



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  3. #3
    Krüppelkatze
    Mitglied seit
    13.03.2008
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    Mainz
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    2.021
    Geht keinen was an. Wie Haru schon gesagt hat, brauchst du nur diesen Wisch, ist in der Regel eine Formalität.
    Im Übrigen sind selbst Depressive wie ich für den Arztberuf geeignet, ein bissl psychische Belastung wegen den Brüsten wird da sicherlich kein Hindernis sein.
    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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