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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Liebes MEDI-LEARN-Forum,

    ich beende im kommenden Monat meinen Bundesfreiwilligendienst und möchte mir hiervon 90 Kalendertage als Krankenpflegedienst anrechnen lassen.

    Folgende Frage kam hierbei auf:
    Die PDL hat mir bereits das Formblatt "Zeugnis über den Krankenpflegedienst" ausgestellt, jedoch läuft mein Dienst derzeit noch.
    Rechnet mir das Landesprüfungsamt trotzdem von diesen (nun schon) elf Monaten die 90 Kalendertage für das Praktikum an,obwohl mein eigentlicher Freiwilligendienst noch nicht beendet ist?

    Prinzipiell sollte dies kein Problem sein, da ich bereits die vollen elf Monate als absolviert nachweisen kann.
    Oder sehe ich das falsch?

    Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für eure Hilfe!

    Liebe Grüße.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    10.643
    Woher soll dein LPA denn überhaupt wissen, dass dein Dienst noch läuft? Dein LPA interessiert nur das Zeugnis.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Sehe ich genauso wie davo. Das LPA interessiert sich ja nur für diese DinA4-Seite (Zeugnis).
    Wenn es dich beruhigt, dann kannst du das Zeugnis ja bei der zuständigen LPA schon mal einreichen und anerkennen lassen.
    Da du ja noch nicht immatrikuliert bist, ist das LPA des Bundeslandes deines Geburtsorts zuständig.
    Für Leute, die im Ausland geboren sind: LPA Düsseldorf.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für die raschen Antworten;
    Werde meine Unterlagen in den nächsten Tagen absenden!

    Ist das Formblatt "Zeugnis über den Krankenpflegedienst", sowie das Arbeitszeugnis der PDL, im Original beim LPA vorzulegen oder genügt diesen eine Kopie?



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Siehe hierzu immer das entsprechende Merkblatt, das auf der I-net-Seite der LPA zu lesen ist. Aber natürlich darf es keine Kopie sein. (Wenn ich mich richtig erinnere nicht mal eine beglaubigte Kopie sondern immer das Original).



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