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  1. #1
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    Hi,

    wenn man in einem öffentlichen Haus beginnt, macht es Sinn sich von der VBL befreien zu lassen? Wie habt ihr es gemacht und warum?

    Habt ihr Erfahrungen zur Deutschen Ärztefinanz? Sind diese auch in Bezug auf andere Versicherungen (wie z.b. Hausrat, rechtsschutz usw. ) zu empfehlen?

    Vielen Dank schonmal!



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Thema 1: sich von einer Pflichtversicherung befreien lassen? Ich habs nicht gemacht. Warum? Weil es nicht geht. Pflicht und so.

    Thema 2: Deutsche Ärztefinanz sind ebenso wie z.B. MLP Versicherungsmakler deren Verdienst aus Provisionen kommt. Wenn du dir daher Tipps wie von Stiftung Warentest etc. durchliest, dann kommt dort immer die Empfehlung sich einen Makler zu suchen der Honorar von dir bekommt... was sollen wir daher schreiben? Dass sie toll sind? Du wirst dort auch Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen bekommen. Ob die Preis-Leistungsmäßig am oberen Limit sind kann dir keiner so genau sagen...



  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Sandmännchen134 Beitrag anzeigen
    Hi,

    wenn man in einem öffentlichen Haus beginnt, macht es Sinn sich von der VBL befreien zu lassen? Wie habt ihr es gemacht und warum?
    Wenn du definitiv weniger wie 5 Jahre im öffentlichen Dienst bist ja, ansonsten definitiv nein.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Wenn du definitiv weniger wie 5 Jahre im öffentlichen Dienst bist ja, ansonsten definitiv nein.
    Ich denke damit meinst du die Beitragserstattung im Nachhinein, oder? Es wäre mir neu dass man als Pflichtversicherter sich befreien lassen kann.



  5. #5
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Ich denke damit meinst du die Beitragserstattung im Nachhinein, oder? Es wäre mir neu dass man als Pflichtversicherter sich befreien lassen kann.
    Nein. Du kannst die Befreiung von den AN Anteil beantragen wenn der Vertrag weniger als 5 Jahre geht. Du bekommst dann eine "freiwillige" VBL die nur der AG trägt und ab dem ersten Euro zahlt. ABER sobald du einen Folgevertrag unterschreibt mit dem du in Summe min. 5 Jahre im ÖD bist, kommt der Zwangswechsel in die Pflicht VBL. Da man min. 5 Beitragsjahre für Auszahlung einer Rente brauchst gibt es da durchaus blöde Kombis.



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