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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo alle miteinander

    Ich hab mal ein Anliegen, dass vielleicht nicht unbedingt in dieses Forum gehört, jedoch brauche ich eine Meinung.

    Ich habe in meinem Erststudium ein Praktikum absolvieren müssen, das war 2005. Ich war im 2 Semester und damals 19 Jahre alt. Ich habe das Praktikum in einer Psychiatrie abgeleistet, für 3 Monate. Da ich damals kein Zeugnis angefordert habe und jetzt aber eins brauche,habe ich es mir rückwirkend ausstellen lassen. Es kam heute an und beinhaltet folgende Bewertung.

    ...Diese Aufgaben hat Frau xxx engagiert und verantwortungsvoll übernommen. Ihre Aufgaben erledigte sie zu unserer vollen Zufriedenheit. Sie war stets zuverlässig, hilfsbereit und verantwortungsbewusst. Ihr Verhalten gegenüber den Vorgesetzten und Mitarbeitern, sowie den Patienten und deren Angehörigen war einwandfrei.

    Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Frau xxx für ihre weitere Zukunft alles Gute.




    Also ich hab irgendwie das Gefühl, dass ich diese Praktikumsbescheinigung meinen Bewerbungen nicht hinzufügen sollte... Zumal es ja auch rückwirkend ausgestellt wurde. Da steht das Datum 08.09.2011 drauf. D.h. die damalige Praxisanleitung hat sich erinnert und dann sowas geschrieben... Was meint ihr? Haltet ihr die Bewertung für schlecht?

    Danke vorab für Antworten.
    Lieben Gruß,
    Willen braucht man...
    ... und Zigaretten.

    -Hemlut Schmidt-



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  2. #2
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    es sind jetzt nicht großartig viele sätze... aber trotzdem.
    ... und Zigaretten.

    -Hemlut Schmidt-



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  3. #3
    Verabscheut Pümpel! Avatar von Trianna
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    Also was die "geheimen" Formeln betrifft ist es in der Tat nicht sehr gut. Allerdings weiß ich eben nicht, in wie weit die Dame Kenntnisse davon hat.

    VG

    Tri (2 Jahre Personalbereichserfahrung)
    "I can´t come to work today, I have no face"




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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wahrscheinlich bei denen nen Standardtext, wenn man nicht negativ aufgefallen ist. Nach 5 Jahren wird sich keiner mehr so genau dran erinnern.

    Stets zur vollsten Zufriedenheit wäre z.B. ne 1
    Zur vollsten .... ne 2
    zur vollen wäre ne 3

    Brauchst du das als Bescheinigung für´s KPP? Dann ist die Bewertung egal.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
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    primär brauch ich die bescheinigung für hochschulstart als beleg. die wirds auch nicht interessieren, wie die bewertung ist, denke ich mal...

    aber ich dachte mir, wenn ich schonmal eine bescheinigung über dieses praktikum habe, welches ich ja auch immer in meinem lebenslauf aufführen, dann wäre eine beleg nicht schlecht...

    ich denke, die praxisanleitung hats gut gemeint. vielleicht sollte ich morgen nochmal anrufen und fragen, ob sie mir das ganze einfach nochmal ohne bewertung schickt... ich weiß nicht.
    ... und Zigaretten.

    -Hemlut Schmidt-



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