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  1. #1
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    Folgende Situation: Jemand bewirbt sich für das WS2016/17 und erhält eine Zulassung an der Uni A. Er nimmt den Platz aber nicht an, da er von 1.10.2016 bis 30.9.2017 einen Dienst absolviert. Klar ist: Wenn er sich zum WS2017/18 dann gemäß "Wiederzulassung nach Dienst" auf die Uni A bewirbt, erhält er sicher und ohne weitere Prüfungen den Studienplatz. Soweit alles klar geregelt und verständlich.

    Da der besagte Bewerber aber lieber an der Uni B studieren möchte, bewirbt er sich während seines noch laufenden Dienstes einfach nochmals zum SS2017 und erhält aufgrund der geringeren NC-Anforderungen jetzt einen Platz an Uni B zum SS2017. Aufgrund des Dienstes tritt er diesen Studienplatz ebenfalls nicht an, hat aber ja einen Anspruch auf "Wiederzulassung nach Dienst" nach Ende seines Dienstes.

    Fazit: Zum WS2017/18 hat der Bewerber 2 Zulassungen vorliegen, Uni A und Uni B. Er kann also aussuchen, ob er jetzt A oder B in seinen Antrag auf Wiederzulassung nach Dienst zum WS2017/18 schreibt. Oder: Angenommen, die Bewerbung auf die Wunschuni B zum SS2017 hätte keine Zulassung ergeben, dann hätte der Bewerber aber immer noch die "alte" Zulassung für die Uni A.

    Frage: Stimmt das so ? Oder gibt es irgendwo eine Vorschrift, nach der die erste Zulassung ungültig wird, wenn man sich während des laufenden Dienstes nochmals auf andere Studienorte bewirbt ? Die Dokumente auf hochschulstart.de geben dazu leider nichts Eindeutiges her. Und das wäre eine schöne Sache für die Dienstleistenden, denn zum SS sind die NC-Werte ja doch etwas relaxiert, so dass man ohne Risiko doch noch den Wunschort erreichen könnte.

    Danke für fundierte Antworten !



  2. #2
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    Sobald du Uni B als 1. OP setzt, verfällt die Zusage von Uni A.
    Nur wenn du Uni A wieder als OP1 setzt, hast du einen Anspruch auf erneute Auswahl an Uni A.

    Steht auch klar auf hss:
    Erfolgte die Zulassung während des Dienstes im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und möchten Sie Ihr Studium an derselben Hochschule aufnehmen, müssen Sie den Ort der früheren Zulassung im AdH als ersten Studienort eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes zugelassen wurden. Falls Sie an einem anderen Ort als an demjenigen der früheren Zulassung studieren möchten, entfällt zum Wintersemester 2016/17 der Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst.
    Hochschulstart

    Für dich: Zum WS hättest du nur einen Anspruch auf erneute Zulassung nach Dienst bei Uni B.



  3. #3
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    Zitat Zitat von Sternchenhase Beitrag anzeigen
    Sobald du Uni B als 1. OP setzt, verfällt die Zusage von Uni A.
    Nur wenn du Uni A wieder als OP1 setzt, hast du einen Anspruch auf erneute Auswahl an Uni A.

    Steht auch klar auf hss:

    Hochschulstart

    Für dich: Zum WS hättest du nur einen Anspruch auf erneute Zulassung nach Dienst bei Uni B.
    Danke erstmal ! Ich habe genau das von Dir Zitierte gelesen, aber es ist m.E. nicht eindeutig formuliert: "entfällt zum WS der Anspruch ..." kann bedeuten "ab WS" entfällt der Anspruch für immer, oder "bei der Bewerbung zum WS" entfällt der Anspruch, also nur bei dieser Bewerbung. Außerdem geht es in diesem Abschnitt explizit um die Bewerbung nach dem Dienst, und an anderer Stelle wird mehrfach geschrieben "bewerben sie sich vor und auch während des Dienstes bei hochschulstart". Ich habe auch schon bei hochschulstart angerufen, dort sagte man mir, dass das schon so ginge mit mehreren Bewerbungen, aber ich hatte das Gefühl, dass der Gesprächspartner da nicht hundertprozentig sicher war. Könnte ggfs Sinn machen, sich schriftlich an hochschulstart zu wenden, dann bekäme man eine rechtssichere Auskunft. Weiß jemand, ob man bei hochschulstart schriftliche Anfragen stellen kann (also nicht per Mail, sondern per Post) und dann auch verbindliche Antworten bekommt ?



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Rubato Beitrag anzeigen
    Danke erstmal! Ich habe genau das von Dir Zitierte gelesen, aber es ist m.E. nicht eindeutig formuliert: "entfällt zum WS der Anspruch ..." kann bedeuten "ab WS" entfällt der Anspruch für immer, oder "bei der Bewerbung zum WS" entfällt der Anspruch, also nur bei dieser Bewerbung. Außerdem geht es in diesem Abschnitt explizit um die Bewerbung nach dem Dienst, und an anderer Stelle wird mehrfach geschrieben "bewerben sie sich vor und auch während des Dienstes bei hochschulstart".
    Ja, das liegt einfach daran, dass die meisten 12 Monate FSJ/BFD etc machen, und keine 6.
    Demzufolge: Platz im WS erhalten- 12 Monate FSJ- Anspruch auf Platz im nächsten WS
    Ich habe auch schon bei hochschulstart angerufen, dort sagte man mir, dass das schon so ginge mit mehreren Bewerbungen, aber ich hatte das Gefühl, dass der Gesprächspartner da nicht hundertprozentig sicher war. Könnte ggfs Sinn machen, sich schriftlich an hochschulstart zu wenden, dann bekäme man eine rechtssichere Auskunft. Weiß jemand, ob man bei hochschulstart schriftliche Anfragen stellen kann (also nicht per Mail, sondern per Post) und dann auch verbindliche Antworten bekommt ?
    Du erhältst in keinem Fall Anspruch auf bevorzugte Zulassung bzw. überhaupt Zulassung an mehr als einer Universität.
    Bekommst du eine Zusage von Uni B verfällt definitiv die von Uni A.

    Ich erkenne ehrlich gesagt nicht so genau, was denn jetzt dein Problem ist.

    Dein Anspruch verfällt, sobald du nicht mehr dein FSJ machst und dich nicht direkt danach bei hss bewirbst!

    Sprich, Zusage Uni A- 6 Monate FSJ- Beenden FSJ- Absage Uni B. -> Du hast keinen Anspruch auf den Platz A im WS.

    Meines Erachtens deine Frage(?): Zusage Uni A- 12 Monate FSJ- Absage Uni B- normales Weiterführen des FSJ bis zum WS- Anspruch auf Platz A. Sicher sagen kann ich dir das nicht.


    Das mit der juristischen Sicherheit von hss ist eine interessante Frage . Nein, die Mitarbeiter dort kennen sich nicht besonders gut aus,und ich würde mich nicht darauf verlassen. Und die, die die Mails beantworten, sind die gleichen, wie die am Telefon .

    Anders aber, wenn du denen eine Mail schickst, mit der Bitte um eine verbindliche Antwort auf deine Situation hättest du es ja schwarz auf weiß und die sind nun mal die zuständige Stelle. Wie es juristisch da aber genau aussieht... ...

    Ich würde aber auf jeden Fall die Mail schreiben. Es wäre nett, wenn du dann weiterberichtest, ist ja schon eine interessante Problematik.



  5. #5
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    Hallo @Sternchenhase,

    ich bin erst kurz hier, habe aber schon bemerkt, dass Du wohl eher ein "alter Hase" mit hervorragendem Überblick bist, ich schreibe Dir nochmal einen längeren Text mit ein paar Fragen, vielleicht hast Du ja Lust, zu antworten, würde mich sehr freuen !

    Also, zunächst, man muss sich nach einem Dienst nicht direkt bewerben, sondern spätestens im zweiten Bewerbungszeitraum NACH dem Dienst. Bewerbe ich mich zum WS16/17 und erhalte einen Studienplatz, mache aber von 1.10.16-30.9.17 FSJ, dann kann ich den Anspruch auf erneute Zulassung geltend machen zum WS17/18 (Dienst läuft zum Bewerbungszeitpunkt noch), zum SS18 (1. Zeiraum nach Dienstende) und zum WS18/19. Noch besser: Wenn es eine Uni ist, die nur zum WS Studienanfänger nimmt, dann sogar zum WS19/20 ! So stehts zumindest im Merkblat von hochschulstart. Der Anspruch bleibt also eine ganze Zeitlang erhalten.

    Jetzt zu meinem speziellen Fall: Abi 1,3. TMS PR64/1,7. Nicht optimal, sollte aber auf jeden Fall irgendwo reichen. Meine geplante Liste: Frankfurt, Gießen, Homburg-Saar, Marburg, Bochum, München. Kiel nicht wg. doppeltem Abijahrgang in S-H, Jena, Halle und Ulm hätte ich noch nehmen können, m.E. aber wären meine Chancen da etwa gleich gut wie bei den anderen Orten gewesen, das war eine reine Bauchentscheidung. Dummerweise würde ich aber lieber in Tübingen, Würzburg oder Erlangen studieren. Alle diese 3 erscheinen knapp erreichbar (Risiko !), wenn ich mich zum SS2017 bewerbe, da dann die NCs anders sind.

    Von 1.10.16 bis 30.9.17 mache ich auf jeden Fall ein FSJ im Rettungsdienst, bin jetzt gerade schon in einer Vorphase zur Rettungssanitäterausbildung. Mein Kalkül bei der Sache ist: Ich will auf jeden Fall einen Studienplatz, egal wo. Ich bin ziemlich sicher, dass ich in Frankfurt genommen werde, denn ich glaube nicht, dass der NC auf die Werte der vergleichbaren Städte Köln (alt), Aachen, Düsseldorf, Mainz, also bis 1,2 sinkt, da Frankfurt als einzige davon eine Vorauswahl mit Platz 1 hat, und die 1,2er müssen sich das nicht antun, wenn sie nicht unbedingt nach Frankfurt wollen. Aber selbst wenn es da nicht klappt, Homburg sollte sicher sein, zumal die auch auf Vorauswahl Platz 1-3 umstellen.

    Interessant wäre es dann eben, wenn ich den Platz in z.B. Frankfurt habe, mich zum SS17 nochmal in Tübingen etc. zu bewerben. Wenns klappt, gehe ich dahin, wenn nicht, bleibts halt bei Frankfurt. Aber unbedingte Voraussetzung für mich ist, dass ich mit einer erneuten und risikobehafteten Neubewerbung nicht meinen Anspruch in Frankfurt verliere. So, puh, ich hoffe, das war jetzt in der ausführlicheren Variante nochmal verständlicher.

    Ein weiterer, ganz allgemeiner Punkt, der mich interessiert, ist der NC: Er scheint in den letzten Jahren immer weiter nach oben zu gehen. Warum ? Zuerst dachte ich, wegen der zahlreichen Doppelabiturjahrgänge, aber der letzte war schon 2013 in Hessen, und trotzdem geht der Trend ungebrochen weiter. Oder stehen wir gerade am Wendepunkt und alles entspannt sich wieder um 1/10 oder 2/10, so wie es Anfang des Jahrzehnts noch war ? Meine einzige Erklärung, die ich mir noch gebastelt habe, ist, dass nach und nach viele Unis auf Einzelgespräche und Vorauswahl auf Platz 1 umgestellt haben, d.h. die Leute mit sehr gutem Abitur und TMS, die sich nicht noch HamNat oder Gesprächen etc aussetzen wollen, konzentrieren sich auf immer weniger Unis.

    Meine Fragen:
    1. Was hältst Du von meiner Liste bzw der zugrunde liegenden Argumentation - ok ?
    2. Stimmst Du mit mir überein, dass ich im SS17 gute Chancen zumindest in Erlangen hätte ?
    3. Spekulation, ich weiß, aber was glaubst Du, wie sich der NC in Frankfurt (und Gießen) wohl entwickelt ?
    4. Hast Du eine bessere Theorie, warum der NC überall immer weiter nach oben geht ?

    Viele Grüße und Danke für Deine Antworten !



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