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  1. #1
    Squily
    Guest

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    Wie kann man sich mit dem IMPP auseinandersetzen, um Fragen zu beanstanden? Gibt es da eine Frist, ein Formular, muß man gleich mit dem Anwalt kommen oder wie? Im übrigen wünsche ich mit, das viele Leute (und nicht nur ich) dies tun, damit wir diese oft sehr zweideutigen Fragen raus kriegen (War das wirklich LWK 4 mit der Spondylolysthesis? Kann man dem psychatrischen Notfall nicht auch Diazepam i.m. oder i.v. geben? etc.).



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    http://www.impp.de/index.php?id=15

    Der E-Mail-Kommunikationsweg ist vorgesehen für Kontaktaufnahmen im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Dienstleistungen.
    Anfragen oder Anmerkungen zu Ablauf, Inhalt und Auswertung von Prüfungen sind per Post oder Telefax an uns zu richten.
    Geändert von Unregistriert (23.04.2009 um 21:18 Uhr) Grund: falsche antwort



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest

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