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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
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    Hallo,

    mein aktueller Vertrag läuft Mitte des Jahres aus. Da ich in meiner aktuellen Klinik danach nicht weiter arbeiten möchte ist mein Plan, danach 1-3 Monate "Pause" zu machen und dann hoffentlich einen neuen Job zu haben. Hierzu hab ich jedoch einige Fragen und hoffe vor allem auf ein paar Erfahrungsberichten von Leuten, die in einer ähnlichen Situation waren:
    1. Bezüglich des Bezuges von ALG1: ich würde gerne in der "Pause" 2-3 Wochen in den Urlaub fahren. Wie ich jetzt gehört habe darf man das in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit ja nicht. Wie wahrscheinlich ist es denn dass man als Arzt da regelmäßig zum Amt zitiert wird für Bewerbungstrainings oder ähnliches? Macht dass einen Unterschied wenn ich schon ein konkretes Jobangebot für die Zeit danach vorlegen kann? Und falls mir dann das ALG1 gestrichen wird, wird das dann nur für die Abwesenheit gestrichen oder ggf. auch für länger ?
    2.Falls ich erst gar kein ALG1 beantrage: was für Kosten kämen denn auf mich zu die ich aus eigener Tasche bezahlen müsste (Krankenversicherung (bin gesetzlich versichert), Rentenversicherung, Ärztekammerbeitrag? Wieviel wäre das denn ca. pro Monat?)
    3. Kann das Arbeitsamt "verlangen" dass ich eine Stelle in einer fachfremden Disziplin annehme oder Honorararzttätigkeiten mache? Oder auch dass ich mich weit weg (sprich im Umkreis > 50km) für ausgeschriebene Stellen bewerben muss?
    4. Könnte man eine Honorararzttätigkeit zusätzlich machen (ich rede jetzt von so 1-2 Diensten) oder gilt das als "Arbeit" und ich bekäme kein ALG 1 mehr?

    Vielen Dank schonmal!



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Moonchen Beitrag anzeigen
    3. Kann das Arbeitsamt "verlangen" dass ich eine Stelle in einer fachfremden Disziplin annehme oder Honorararzttätigkeiten mache? Oder auch dass ich mich weit weg (sprich im Umkreis > 50km) für ausgeschriebene Stellen bewerben muss?
    Das Arbeitsamt kann und wird verlangen das du eine Tätigkeit aufnimmst, die ggf. weit unter deiner jetzigen Qualifikation liegt (alos auch Dinge wie Müllmann oder Reinigungskraft).



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von qvk60 Beitrag anzeigen
    Das Arbeitsamt kann und wird verlangen das du eine Tätigkeit aufnimmst, die ggf. weit unter deiner jetzigen Qualifikation liegt (alos auch Dinge wie Müllmann oder Reinigungskraft).
    Ist Spass oder?

    Das stimmt natürlich nicht.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Moonchen,

    da ich selbst in den letzten drei Monaten arbeitslos gemeldet war kann ich Dir vielleicht ein bisschen weiterhelfen. Ich war in der gesamten Zeit 2x beim Arbeitsamt (einmal um mich persönlich arbeitslos zu melden und einmal zu einem persönlichen Gespräch bei meiner Beraterin). Bei mir war es zum Zeitpunkt der Meldung so, dass ich bereits einen neuen Job in Aussicht hatte (mündliche Zusage, Vertrag noch nicht unterschrieben). Aus verschiedenen Gründen habe ich diese Stelle jedoch nicht angetreten, so dass ich daraufhin erst die Einladung zum Gespräch mit meiner Beraterin bekommen habe. Nachdem ich ihr erzählt habe inwieweit ich mich bereits um einen neuen Job bemüht habe (ich hatte zwei Vorstellungsgespräche und eine Hospitation vorzuweisen und daraus sind zwei Stellenangebote entstanden) war die Beraterin zufrieden und hätte erst 6 Wochen später wieder etwas von mir hören wollen, falls es mit einem neuen Job doch nicht geklappt hätte. Das einzige Angebot, das sie in ihrer Datenbank für mich hatte, wäre eine Oberarztstelle in meinem Fachgebiet (übrigens auch Pädiatrie) im Umkreis von 50 km gewesen. Fachfremde Tätigkeiten oder etwas anderes als eine ärztliche Tätigkeit waren da kein Thema. Insofern denke ich, dass es für Dich auf jeden Fall sinnvoll wäre, bereits die Augen nach einem neuen Job offen zu halten. Melde Dich auch am besten bereits arbeitssuchend wenn absehbar ist, dass Dein Vertrag nicht verlängert wird und nicht erst wenn er ausgelaufen ist. Wenn Du bereits eine neue Stelle in Aussicht hast wüsste ich nicht was gegen einen 2-3 wöchigen Urlaub sprechen sollte.
    Was die Kosten angeht, wenn Du Deine Beiträge selbst zahlst, kann ich Dir nicht weiterhelfen. Da würde ich an Deiner Stelle einfach mal bei den entsprechenden Stellen nachfragen, die können Dir das beantworten.
    Bezüglich einer Honorararzttätigkeit ist es so, dass Du während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen zusätzlichen Verdienst aus selbständiger Tätigkeit haben darfst, ich glaube 250 € sind frei, danach wird alles weitere mit Deinem ALG verrechnet... lohnt sich also wahrscheinlich bereits nach einem Dienst nicht mehr.
    Ich hoffe ich konnte Dir helfen!
    Geändert von Vesticochlea (28.01.2020 um 11:25 Uhr) Grund: Hälfte des Textes verschwunden...



  5. #5
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    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    Ist Spass oder?

    Das stimmt natürlich nicht.
    Nö, ist kein Spaß. Die Arbeit muss nur zumutbar sein, nach unten gibt es da wenig Grenzen.

    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht...eige/?type=999



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