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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich beende meine erste Stelle und möchte nicht etwas falsch ausgefühlt bekommen.
    Soweit ich verstehe benötige ich eine Weiterbildungszeugnis und ebenfalls das ausgefühlte Logbuch.

    Welches Datum muss eingetragen werden damit genau 1j, 1.5j 2j usw. anerkannt wird.
    Also zb. der 10. Jan. 2020 muss dann ebenfalls der 10.Jan.2023 eingetragen werden, oder muss es dann der 11.Jan.2023 sein?

    Ebenfalls steht im Weiterbildungszeugnis:
    Ich halte (Titel, Vorname, Name) uneingeschränkt geeignet, die Bezeichnung (Facharzt für …) zu führen.

    Es ist ja noch nicht der Fall (Facharzt), muss der Satz gestrichen werden?

    Gibt es noch irgendwas auf was man achten sollte!

    Vielen Dank!!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Das Zeugnis muss auf den letzten Tag deiner Beschäftigung datiert sein.
    Ein Jahr ist ein Jahr. Da der erste Tag mitzählt reicht in deinem Beispiel 10. Januar 2020 bis 9. Januar 2021 für ein Jahr.

    Dein Weiterbilder weiß aber üblicherweise, wie er das ausfüllen muss.

    Bezüglich Arbeitszeugnis sei angemerkt, dass es zumindest in einigen Branchen untypisch ist, wenn Arbeitsverhältnisse an ungeraden Daten beginnen oder enden....

    Ein Satz zu deiner Eignung als Facharzt gehört zwingend zum Weiterbildungszeugnis dazu.

    Es gibt für das Weiterbildungszeugnis bei den meisten Ärztekammern eine Vorlage. Guck mal auf die Homepage deiner Ärztekammer.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Das Zeugnis muss auf den letzten Tag deiner Beschäftigung datiert sein.
    Ein Jahr ist ein Jahr. Da der erste Tag mitzählt reicht in deinem Beispiel 10. Januar 2020 bis 9. Januar 2021 für ein Jahr.

    Dein Weiterbilder weiß aber üblicherweise, wie er das ausfüllen muss.

    Bezüglich Arbeitszeugnis sei angemerkt, dass es zumindest in einigen Branchen untypisch ist, wenn Arbeitsverhältnisse an ungeraden Daten beginnen oder enden....

    Ein Satz zu deiner Eignung als Facharzt gehört zwingend zum Weiterbildungszeugnis dazu.

    Es gibt für das Weiterbildungszeugnis bei den meisten Ärztekammern eine Vorlage. Guck mal auf die Homepage deiner Ärztekammer.
    Vielen Dank für die Antwort!

    Das ist der Satz aus dem Weiterbildungszeugnis:
    Ich halte (Titel, Vorname, Name) uneingeschränkt geeignet, die Bezeichnung (Facharzt für …) zu führen.

    Aber hiermit ist man ja noch kein Facharzt? Sondern nur Assistent? Ich kann ja die Bezeichnung noch nicht führen. Das verwirrt mich etwas?



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Den Satz wird dein Weiterbilder natürlich weglassen, wenn du noch keine Facharztreife erreicht hast. In aller Regel wissen Chefs aber, wie sie solche Zeugnisse abfassen müssen. Auch für Leute, die noch keine Facharztreife erreicht haben. Da gibt es in jeder Klinik Vorlagen. Also mach’s nicht so umständlich. Es ist sowieso nicht DEIN Job, das Zeugnis zu schreiben.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Was Feuerblick sagt.

    Im Weiterbildungszeugnis muss einfach nur Stellung bezogen werden zu deiner fachlichen Eignung. Amm Ende der Weiterbildung geschieht das durch eben diesen Satz. Das alleine macht dich nicht zum Facharzt, zeigt aber der ÄK, dass sie dich zur Prüfung zulassen können.
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