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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Ruhezeit und wie Ihr das einschätzen würdet.

    Fall1:
    RD Mitarbeiter beginnt Montagmorgen 7:00 Uhr bei einer bezahlten Nebentätigkeit einen Dienst bis ca 15:00 Uhr, am Abend 19:00 Uhr dann eine 12h RTW Nachtschicht.
    Dienstag 8:00 Uhr wieder weiter bei der Nebentätigkeit bis 15:00 Uhr, am Abend 19:00 Uhr nochnmals einen 12h Nachtdienst.
    Mittwoch 7:30 Uhr wieder bei der Nebentätigkeit bis 15:00 Uhr.
    Somit ergibt sich eine maximale Ruhezeit pro Tag von ca 4-5 Stunden zwischen den Arbeitsstätten.


    Fall2:
    RD Mitarbeiter arbeitet von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Job1 um dann ab 19:00 Uhr eine 12h Nachtschicht.

    Hier eine Ruhezeit von 1h innerhalb von 24 Stunden.

    Ich persönlich finde solch ein Verhalten als Patientenschädigend bzw grob Fahrlässig, oder sehe ich das hier jetzt etwas zu spitzfindig und würde gerne eure Meinungen dazu wissen, bzw kennt sogar jemand ähnliche Fallkonstallationen?



  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von 11/12 (je nach Arbeitsstätte) Stunden gewährleistet sein. Ausnahme: Selbständige/freiberufliche Tätigkeiten, weil das das ArbZG nicht greift. Aber selbst dann muss die Ruhezeit vor Aufnahme der angestellten Tätigkeit gewährleistet sein. Heisst: Angestellt und dann freiberuflich ohne Ruhezeit geht, Freiberuflich und dann Angestellt ohne Ruhezeit geht nicht.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke für die Antwort, die rechtlichen Gegebenheiten des Arbeitsschutzgesetzes sind mir bekannt und daher ja auch die Frage wie Ihr das bewerten würdet. Die 11 Stunden wurden und werden in beiden Fällen nicht eingehalten und meiner Meinung nach im ersten Fall juristisch sogar grob Fahrlässig aus niederen Beweggründen, da dies gewollt über mehrere Tage stattfindet.
    In beiden Fällen liegt keine Selbsständigkeit vor. Ich habe mit den betreffenden Personen das Gespräch gesucht, aber es wird ihrerseits kein Fehlverhalten eingesehen.

    Meine Überlegungen sind immer, wäre ich der Patient würde ich so ein Handeln wollen - sprich hier, der verantwortliche NotSan hält über mehrere Tage keine Ruhezeit ein und muss im Zweifel kritische Situationen beherrschen. Dazu muss man hier erwähnen, wir haben die NotSan Handlungsempfehlung komplett freigegeben + weitere Medikamente auf Wunsch des ärztlichen Leiters auch ohne NA Nachalarmierung, somit eine sehr hohe Eigenverantwortung / Patientenverantwortung.

    Welche Konsequenzen würdest Ihr hier sehen?

    - Gespräch mit der RDL, was meiner Meinung nach für den Mitarbeitenden eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung bedeuten würde.

    - oder so perfide es sich auch anhört, eine Anzeige erstatten



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Da die Ruhezeitmissachtung nicht dein Problem sondern das des Kollegen und ggf. des Arbeitgebers ist, würde ich mich allenfalls an die RDL wenden und das auch dokumentieren...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ganz gelinde gesagt, wenn du nicht Vorgesetzter bist oder sonstwie in Verantwortung bist, geht es dich doch nix an. Das muss dann der betreffende Kollege mit sich selbst und den Vorgesetzten ausmachen.

    Und: hat es denn eine Schädigung gegeben?
    Da einfach einen Kollegen anzuschwärzen halte ich für grenzwertig...



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