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Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
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    Hallo, irgendwie stehe ich heute mit der Forensuche auf Kriegsfuß und somit weiß ich nicht, ob jemand das schon einmal gefragt hat.
    Ich habe eine Frage, hat man ein Anrecht auf ein Weiterbildungsbildungszeugnis bevor man in den Mutterschutz geht auch wenn die Weiterbildungszeit per se noch nicht abgelaufen ist?
    Ich bin zum Eintritt des Mutterschutzes 14 Monate bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt, der Vertrag ist unbefristet, doch so richtig innerlich weiß ich nicht ob ich danach wieder dorthin zurück kehren möchte und mir somit etwas Neues suche. Ich hätte gerne zu Beginn meines Mutterschutzes ein Weiterbildungszeugnis und ein bis zu dem Zeitpunkt ausgefülltes Logbuch. Mein Weiterbilder hat dies bloß bei den letzten Schwangeren, obwohl sie es auch gerne wollten, nicht ausgefüllt/ ausgestellt.
    Jetzt ist halt die Frage habe ich ein Anrecht drauf und kann penetrant sein und es wirklich einfordern oder ist es Wohlwollen und er muss spätestens zur Kündigung eins schreiben. Mit einem Zeugnis im Rücken und ein bis dato ausgefüllten Logbuch lebt es sich für mich halt in der Elternzeit entspannter.
    Ich bin echt ratlos, versprochen wird halt viel aber gehalten sehr wenig.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
    3.731
    Ich würde es so sehen: das Logbuch wird ja sowieso JÄHRLICH im Rahmen der Weiterbildungsgespräche die auch verpflichtend dokumentiert werden ausgefüllt. Insofern kann man das auch jetzt mal "schnell" machen, da das verpflichtend jährliche Gespräch ja in der Zeit des Mutterschutz/Elternzeit stattfindet. Das würde ich schnell machen. Selbst ausfüllen, Chef vorlegen, der solls unterschreiben.

    Und ein Weiterbildungszeugnis... also ehrlich... diese lächerliche Formalität die nur aus ein paar Zeilen besteht kann der Chef ja wohl auch schnell mal unterschreiben.

    Mein Weiterbildungszeugnis war tatsächlich folgendes:

    Weiterbildungszeugnis nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom
    24.04.2004 in Verbindung mit dem ausgefüllten Dokumentationsbogen

    für xxx xxx , geboren am xx.xx.xxxx in xxx

    xxx war vom xxx bis xxx unter meiner Anleitung ganztägig und hauptberuflich als Assistenzarzt in der Weiterbildung der xxx Klinik tätig.
    Die geforderte Weiterbildung in der Intensivmedizin wurde vom xxx bis xxx, die geforderte Weiterbildung in der Notfallaufnahme wurde vom xxx bis xxx ganztägig abgeleistet.

    Hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie der erbrachten Leistungen in den geforderten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wird auf den beiliegenden Dokumentationsbogen verwiesen.

    Ich halte xxx xxx für uneingeschränkt geeignet, die chirurgische Weiterbildung fortzusetzen und einen chirurgischen Facharzt anzustreben.

    Mehr braucht es nicht. Daten einfügen, der Sekretärin geben, dass die den offiziellen Briefkopf usw... Unterschrift, Stempel, fertig. DAS ist ein Weiterbildungszeugnis. Nicht zu verwechseln mit einem Arbeitszeugnis oder sogar einem qualifiziertem Arbeitszeugnis das auch eine Beurteilung der Leistung beinhaltet.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem wie du. Ich habe auch bei Beginn Mutterschutz ein Zwischenzeugnis angefordert, es aber auch bei nochmaliger Nachfrage nicht bekommen. Ich habe während der Elternzeit gekündigt und dann mit der Kündigung auch erneut das Zeugnis sowie das vollständige Logbuch angefordert. Es war auch hier so, dass ich mehrmals den verantwortlichen leitenden Oberarzt "erinnern" musste. Aber ich habe alles bekommen und es war auch alles korrekt ausgefüllt. Ich habe auch recherchiert und im Freundes- und Bekanntenkreis rumgefragt wie es mit dem Zwischenzeugnis ist. Es wird wohl häufig gemacht, aber ich meine, dass man kein juristisches Anrecht drauf hat.
    Ich hoffe meine Erfahrungen können Dir weiterhelfen.

    Viele Grüße!



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