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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Die Kläger (Abi '09 und '10, glaube ich) dürften ihre Plätze ja mittlerweile haben...
    Zitat Zitat von Belsoe Beitrag anzeigen
    Ja, war es, und genau diese Abwägung zwischen Kläger und sehr! weitreichenden Folgen für die Allgemeinheit hätte ich gerne abgewogen gesehen, auch wenn die Herren Rotroben keine Politiker sein wollen (?). Hier wird m.M. gerade denen für die der NC nicht funktioniert, eine Verschlechterung winken.
    Wie ist die "Abwägung zwischen Kläger und Folgen für die Allgemeinheit" zu verstehen?
    Zwischen Rechten auf Gleichbehandlung und freie Berufswahl einerseits und Allgemeinwohlbelangen (effiziente Ausbildung, Patientenversorgung usw.) andererseits wird sehr wohl abgewogen - deshalb ja die Forderung, die Studien- und Berufseignung da zu stärken, wo sie bisher am wenigsten greift (Wartezeit).



  2. #32
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    Zitat Zitat von Gesocks Beitrag anzeigen
    Wie ist die "Abwägung zwischen Kläger und Folgen für die Allgemeinheit" zu verstehen?
    ....

    Forderung, die Studien- und Berufseignung da zu stärken, wo sie bisher am wenigsten greift (Wartezeit).
    Insofern als dass es nicht sehr logisch ist, das System das gerade einen Ausgleich schafft (durch AdH und WS) im Namen der Gerechtigkeit juristisch anzugreifen. Und dann noch nach dem gleichen System selber schnell seinen Platz abzugreifen.

    Dass es dem BVG um eine Berufseignung ging mag sein, den Klägern nehme ich das nicht ab. Die wollten einfach nur schneller drankommen, zur Not um den Preis der Quote von der sie selbst profitiert haben.

    Da wird dann auch offenbar, dass das Gemeinwesen für solche Leute relevant ist solange es um die Studienkosten geht - wenn es aber um möglichst breiten Zugang zum Studium geht klagt man auf seinen Einzelfall zugeschnitten gegen ein letztlich bereits egalitäres, weil vielseitiges System, weil einem der eigene “Beitrag” namens Wartezeitakzeptanz persönlich zu hoch ist.

    Das was diese *piep* erklagt haben, wird höchstwahrscheinlich eine Lösung wären bei der sie selbst noch viel weiter hinten anstehen würden.



  3. #33
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    Zitat Zitat von Belsoe Beitrag anzeigen
    Dass es dem BVG um eine Berufseignung ging mag sein, den Klägern nehme ich das nicht ab. Die wollten einfach nur schneller drankommen, zur Not um den Preis der Quote von der sie selbst profitiert haben.

    (...)

    Das was diese *piep* erklagt haben, wird höchstwahrscheinlich eine Lösung wären bei der sie selbst noch viel weiter hinten anstehen würden.
    Das ist logisch.



  4. #34
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    Eben nicht. Hab ich vorher schon gepostet, daß das intendierte Klageziel verfehlt wurde, während die monierte Methode dann doch zum Erfolg führte und gerne in Anspruch genommen wurde. Nur für die anderen ist sie halt jetzt kompromittiert.



  5. #35
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    Für mich liest sich das auf jedenfall auch danach, dass die Kläger den aktuellen/zukünftigen Wartezeitlern mehr geschadet als genutzt haben. Also so wie es zu befürchten war.
    Zwei Fragen kommen bei mir allerdings auf. Das ist zum Einen die Frage nach dem Bestandsschutz, da ich mir nicht vorstellen kann/will, dass man in 2 Jahren möglicherweise zu jemandem mit 16 WS und schlechtem Abi sagt "ätsch, du hast Pech gehabt". Zum Anderen ist da die Sache mit dem Masterplan und dass zukünftig nur Bewerbungssemester zählen soll(t)en. Das überschneidet sich jetzt ja alles und durch die Bewerbungssemester würde die Quote evtl. sowieso durcheinandergewirbelt werden, da irgendwann die Leute mit 18 WS + als Spontanbewerber wegfallen.

    Mir ist noch nicht klar wie man das alles unter einen Hut bringen möchte und hoffe einfach, dass es wirklich bis zum 31.12.19 dauert, sodass die möglichen neuen Regelungen erst nach dem WS 19/20 zum Tragen kommen.



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