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  1. #1
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    Hallo zusammen,
    vielleicht sind hier kundige Kollegen unterwegs dir mir weiterhelfen können.

    Ich habe 24 Monate in der Neurochirurgie gearbeitet.
    Laut WBO verstehe ich es so, dass 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen kann für den Facharzt Radiologie.

    Können weitere 12 Monate auf den Schwerpunkt Neuroradiologie anerkennt werden?

    Ich sehe dort Unterschiede bei verschiedenen WBOs der Länder.

    In Bayern bspw. ist es so formuliert:

    "36 Monate bei einem Weiter*bil*der an einer Weiter*bil*dungs*stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
    • 12 Monate in der statio*nären Pati*en*ten*ver*sor*gung in Neuro*chir*ur*gie und/oder Neuro*lo*gie ange*rech*net werden
    • 12 Monate während der Fach*arzt*wei*ter*bil*dung abge*leis*tet werden"


    Wenn ich richtig rechne, könnte ich also in 4 Jahren den FA Radiologie machen und in einem weiteren Jahr den Schwerpunkt Neuroradiologie?

    In Hamburg jedoch ist es anders formuliert:

    "Die Schwerpunkt-Weiterbildung Neuroradiologie baut auf der Facharzt-Weiterbildung Radiologie auf.
    Weiterbildungszeit
    24 Monate Neuroradiologie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten"

    Dort sind also kein "andern Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung" erwähnt.

    Bestehen da also gegebenenfalls Unterschiede in bis zu einem Jahr Ausbildungszeit?

    Danke für Eure Hilfe.



  2. #2
    ehem-user-25-04-2022-1131
    Guest
    Hey WolframD,

    da ich den Neuroradiologen auch noch anstrebe kann ich dir evtl. zwei Beispiele geben, die ggf. deine Theorie stützen .

    - das Uniklinikum Jena wirbt explizit damit, dass der Neuroradiologe dort in 6 Jahren erreichbar ist. Dies wird dadurch erzielt, dass in der Weiterbildung zum Radiologen / Neuroradiologen dieses Jahr auf beide Weiterbildungsanteile anrechenbar ist. Kannst Mal auf der Internetseite der NRAD Jena schauen, da müsste das Dokument irgendwo auffindbar sein

    - die Ärztekammer Schleswig Holstein hat mir wiederum gesagt, dass solche Anteile entweder auf den Radiologen oder Neuroradiologen anrechenbar sind. Die Weiterbildungszeit darf sich also hier nicht verringern.

    - der von dir zitierte Abschnitt ist übrigens aus der neuen WBO , wird sich ja evtl überall dahingehend ändern ? Jedenfalls ist hier auf den Neuroradiologen wohl nichts mehr anrechenbar und die Weiterbildung hat sich für alle auf 2 Jahre verkürzt (eigentlich kontraproduktiv wenn du mich fragst).

    Ich hoffe das hilft dir etwas und spricht ja ggf. für gewisse Unterschiede in den Bundesländern ?
    Vl hilft ein Anruf bei der entsprechenden Ärztekammer, diese waren bei mir bisher jedenfalls immer gold wert und konnten schnell helfen

    Beste Grüße



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    4
    Danke für deine Antwort!
    Ja wahrscheinlich frag ich da mal am besten nach direkt...



  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    Ort
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    das war mal...
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    Achtung die WBO 2020 bringt Änderungen, Weiterbildungszeit SP Neuroradiologie wird von 36 auf 24 Monaten verkürzt, in der Regel zählt aber nur noch die Zeit NACH Facharztprüfung und es können keine Fremdzeiten mehr anerkannt werden.

    Wie Jena es in 6 Jahren schaffen will ist mir unklar, ggf. hat die Landesärtzekammer hier die Muster-WBO anders umgesetzt. Früher konnte man 12 Monte NCH sowohl auf Radiologie, als auch Neuroradiologie anwenden lassen und 12 Monate der Radiologie WB auf NRAD. Da waren 6 Jahre möglich.



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