Da in meinem Zeugnis der Arbeitsaustritt vor der Geburt und dann der Arbeitsbeginn nach der Elternzeit als Unterbrechung am Stück vom Weiterbilder vermerkt wurde, wäre es egal gewesen, ob ich krank gemeldet oder in Mutterschutz gewesen bin. Unterbrechung ist Unterbrechung und die wurde konkret festgehalten, außer der Weiterbilder schreibt was anderes ins Zeugnis. Aber warum sollte er das tun?