Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht, bitte den Beitrag verschieben.
Ich möchte hiermit die Wartezeitler ansprechen, die bereits eine Ausbildung haben, und neben dem Studium Teilzeit arbeiten möchten, und die vielleicht genau so unwissend sind, wie ich es bis vor einigen Stunden war:
Ich habe endlich nach 14 Wartesemstern einen Studienplatz erhalten. Bisher habe ich 100% im Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpflegerin gearbeitet. Zum 1.10. habe ich nun meine Stelle auf 25% heruntergefahren, was von meinem AG auch bewilligt wurde, geänderter Vertrag wurde unterschrieben, so weit, so gut.
Nun habe ich durch eigene Recherchen von der Werkstudenten-Regelung erfahren, und bei meiner Krankenkasse angerufen, und tatsächlich:
Wer ein Vollzeitstudium absolviert und nebenbei einer Erwerbstätigkeit nachgeht, muss auf die Stundenzahl achten:
Sieht der Arbeitsvertrag eine Arbeit ÜBER 20h/Woche vor, ist alles wie gehabt, und die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge werden mit dem Gehalt verrechnet.
Liegt die wöchentliche Arbeitszeit jedoch UNTER 20 Stunden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "Werkstudent" anmelden. Vom Bruttogehalt gehen dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und man muss sich bei der Krankenkasse zur "Studentischen Krankenversicherung" anmelden und diese Beiträge SELBST zahlen. (Bei meiner Krankenkasse sind das 90€ pro Monat).
Allerdings gelten diese Studententarife nur bis zum 30. Lebensjahr. Ab dem Semster, in dem man 30 wird, muss man sich "freiwillig versichern", was wesentlich teurer wird (bei meiner KK wären das aktuell 182€ pro Monat).
Ich persönlich wusste das nicht und ging davon aus, dass meine KK durch meine Teilzeitstelle abgedeckt ist. Auf meiner Arbeitsstelle hat mir auch keiner diese Info beim Unterschreiben des neuen Vertrags gegeben.
Das hat mich stutzig gemacht, und ich bin heute nochmals auf die Personalabteilung gegangen. Ergebnis:
Mein AG (bzw. die Personalabteilung) wusste nichts von dieser Regelung, da sie noch nie einen solchen Fall hatten. Nach Recherchen sind sie nun aber auch zu dem Schluss gekommen, dass die o.g. Regelung stimmt.
Somit muss mein Vertrag jetzt nochmals neu aufgesetzt werden und mein AG muss mich als Werkstudent anmelden.
Mein Appell an euch:
Macht euch selbst schlau und fragt notfalls 100 mal nach.
Denn wenn der AG euch nicht ummeldet und ihr euch nicht studentisch krankenversichert, kann das Probleme geben. Fällt der Fehler auf (z.b. bei einer Betriebsüberprüfung), muss nachträglich das Gehalt korrigiert werden und ihr müsst die Beiträge nachzahlen, und das geht auch noch Jahre später. Da ist es dann egal, warum ihr nicht umgemeldet wart, auch wenn der AG die Schuld hatte, weil er es nicht wusste etc.
Ich hoffe, der Beitrag bringt hier einigen etwas und erspart Ärger ;)