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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!

    Ich hoffe, daß hier irgendwo juristisch interessierte User sind, die mir weiterhelfen können.
    Kann eine Uni ein Projekt/Kurs/Termin als Pflichtveranstaltung festlegen, obwohl es sich dabei nicht um ein definiertes medizinisches Fach handelt und somit auch nicht in der Approbationsordnung steht?

    Was könnte passieren, wenn ich diesen Pflichttermin verweigere? Kann mir die Uni meine Scheine (obwohl ich ja die Leistungen dafür erbracht habe!) verweigern und mir somit die Anmeldung fürs Examen verbauen?

    Und als letztes: Wo steht das? Wo könnte ich sowas nachlesen?

    Danke für eure Antworten,
    viele Grüße, Tiamat



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  2. #2
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Das müßte in der Studienordnung stehen...
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  3. #3
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    Ganz pragmatischwürde ich sagen "Ja, die Uni kann das". Die Uni darf ja festlegen, was sie als Leistungsüberprüfung für einen entsprechenden Scheinerwerb abverlangt. Meist wird das in der Praxis dann ja so gehandhabt, dass die Teilnahme an Kurs XY als Teil der zu vollbringenden Leistung für irgendein verwandtes Fach definiert wird.
    Du bekommst ja nicht den Schein für das Fach, welches in deinem Fall nicht in der Approbationsordnung auftaucht, sondern eben vermutlich für ein verwandtes Fach...



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  4. #4
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    Zitat Zitat von Tiamat Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Kann eine Uni ein Projekt/Kurs/Termin als Pflichtveranstaltung festlegen, obwohl es sich dabei nicht um ein definiertes medizinisches Fach handelt und somit auch nicht in der Approbationsordnung steht?
    Die Frage ist zu allgemein. Wenn die Uni einen Kochkurs, in Astronomie oder einen Lehrgang in Bauphysik obligatorisch machen wollte, kann man sicher dagegen (d.h. gegen die Studienordnung oder das nicht Einhalten der Studienordnung) vorgehen. Der Bezug zur Medizin muss natürlich schon da sein oder herleitbar sein. Was ist es denn konkret?

    Gruß,
    Sven



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