teaser bild
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.04.2020
    Beiträge
    7
    Hallo alle zusammen,
    Ich habe gerade mit einer Kollegin über den Facharzt Allgemeinmedizin gesprochen und wir hatten uns mal die Weiterbildungsordnung angeschaut. Da steht ja, dass man 12 Monate nach m Gebiet der Inneren Medizin in der stationären Akutversorgung ableisten muss.
    Muss der Weiterbildungsbefugte eine Befugnis für Allgemeinmedizin haben oder einfach „nur“ Innere Medizin. Zählt die Geriatrie dazu oder ist das dann schon wieder ein Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung?
    Sorry, für die vielleicht blöden Fragen



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
    Registriert seit
    31.05.2013
    Ort
    Nebel des Grauens
    Semester:
    It's over. It's done.
    Beiträge
    5.596
    Natürlich Innere Medizin. Vor allem, wie soll man eine stationäre Innere mit nur allgemeinenmedizinischer WB-Ermächtigung sein?

    Und Geriatrie...in den meisten Bundesländern ist das einfach Innere. Theoretisch könnte man 2,5 Jahre in der Inneren arbeiten, 1/2 Jahr Wahlfach und zwei Jahre ambulante Weiterbildung und fertig.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    26.12.2022
    Beiträge
    3
    Also könnte man eine Assistenzarztausbildung für die Innen anfangen und nach drei Jahren dann einfach wechseln und sich die drei Jahre für die Allgemeinmedizin anrechnen lassen? Sorry wenn das eine blöde Frage ist, finde in meiner Stadt keine Stelle für die Allgemeinmedizin aber relativ viele für die Innere.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    12.12.2004
    Ort
    Berlin
    Semester:
    FA
    Beiträge
    6.064
    Ja. Das ginge.



  5. #5
    Platin Mitglied
    Registriert seit
    02.08.2010
    Ort
    Kiel
    Semester:
    FA Allg.Med.
    Beiträge
    592
    Mit der Geriatrie musst du aufpassen. Zumindest bei uns hier in Schleswig-Holstein ist die WBO 2020 neu aufgelegt worden.
    Machst du nach der alten Weiterbildungsordnung, ist das kein Ding. Zwei Jahre Geri mit Weiterbildungsermächtigung Innere zählen.
    Machst du nach der neuen WBO, muss die Geriatrie als "Akut-Geriatrie" laufen. Das ist zwar auf dem Papier oft der Fall, in der Praxis muss das der WB-Ermächtigte, also meist der Chef extra beantragen UND die entsprechenden Betten aufweisen.

    Im Zweifel weiß sowas die Ärztekammer, weil die ja über die Ermächtigungen gut Bescheid weiß.
    Denk'n is' 'n Schiet, weet'n müßt!



MEDI-LEARN bei Facebook