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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Servus liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Ich hab´da mal ne Frage in der Hoffnung, dass doch mehr Strahlis (oder Ex´ oder einfach Alleswisser hier sind als es den Anschein macht und ihre Einschätzung geben können.

    Und zwar würde mich interessieren, inwieweit man sich das Stationsjahr in der Strahlentherapie (was ja defacto internistisch-onkologische Arbeit ist) auf die Innere Medizin (oder andere Fächer die 1 Jahr Innere erfordern) anrechnen lassen kann.

    Wie gesagt, die Arbeit ist ja zu 100% sehr komplex internistisch-onkologisch mit viele multimorbiden und schwerkranken Patienten.
    Man hat ne Menge internistisch zu managen und in vielen KLiniken werden die Stationen der Strahlentherapie ja auch von Internisten betreut.

    Zudem kann man das Stationsjahr für die Strahlentherapie ja auch in der Hämato/Onkologie ableisten, was somit ja äquivalent zum Jahr auf der strahlentherapeutischen Station ist.

    Ich hab irgendwo mal etwas von 3/4 der Zeit gehört, die man sich anrechen lassen könnte (was ich auch nicht nachvollziehbar fände, s.o. da 1 Jahr Häm-Onko ODER 1 Jahr Strahlenstation gefordert sind).

    Also, imho müsste das Jahr als internistische Patientenversorgung anerkannt werden, da die Tätigkeit dieser entspricht.

    Würde mich sehr über hilfreiche Einschätzungen und Tipps freuen ! ( Verhandlungsgeschick mit den jeweiligen Ärztekammern???)

    Vielen lieben Dank und ein schönes (hoffentlich Dienstfreies und oder stressarmes) WE Euch allen!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Guggst du in die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer.
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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ja, das habe ich bereits und überall steht 12 Monate Innere oder Pädiatrie.

    Aber s.o. : Tätigkeit ist internistisch-onkologisch und insofern meine Frage ob jemand Näheres weiß...



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  4. #4
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Also Du willst das Jahr Strahlenmedizin auf Station als Innere Medizin auf einen dritten Facharzt anrechnen lassen auf den man sich Innere anrechnen lassen kann, aber nicht Strahlenmedizin?
    Da wirst Du wirklich die Ärztekammer fragen müssen. Es wird aber auf den Weiterbilder ankommen. Wenn der eine Weiterbildungsermächtigung für Innere hat (gibt ja auch in der Strahlenmedizin angestellte Internisten-Oberärzte, die die Station betreuen), dann dürfte es kein Problem sein. Wenn nicht, dann wird es auf eine individuelle Entscheidung hinauslaufen.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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