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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    @anignu: Siehe hier unter "II. Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft", dort Punkt 4. Sowohl für die Erhöhung auf 58h als auch für die Erhöhung auf 66h ist eine einzelvertragliche Opt-out-Regelung erforderlich.

    Edit: Die von mir verlinkte pdf-Datei bezieht sich auf den Tarifvertrag des Marburger Bund mit Ärzten in Universitätskliniken (TdL). Die Formulierung in §7 Absatz 5 TdL ist aber identisch mit der Formulierung in §10 Abs. 5 TVÄ/VKA.

    Wie Rufbereitschaft gewertet wird, weiß ich nicht. Ich würde vermuten, dass mindestens die reinen Einsatzzeiten (ggf. ab dem Losfahren zuhause) bei der Höchstarbeitszeit mitzählen. Vielleicht weiß das jemand anders?
    Geändert von Pflaume (11.06.2019 um 14:35 Uhr)



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ich hab kein Optout unterschrieben, habe eine Teilzeitstelle und es interessiert keine Sau. Letztens habe ich den 3. 24h-Dienst in einer Woche mit Hinweis auf die Höchstarbeitszeiten abgelehnt, da wurde ich groß angeguckt. Also von daher glaube ich nicht, dass da wirklich Regulationsmechanismen hinter hängen



  3. #13
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    Hallo zusammen,
    Ich hänge mich mit einer Zwischenfrage Mal dran... Habe heute mal meine Stundenzettel aus den letzten Monaten ausdrucken lassen, und da stehen zwar die Bereitschaftsdienste mit Uhrzeiten drauf, aber ohne Stundenzahl und sind unten beim Ist auch nicht mit eingerechnet.
    M.E. müsste das anders sein, also die Bereitschaftsdienststunden müssen zur Arbeitszeit dazu addiert werden, oder liege ich da falsch?
    Opt-out habe ich auch nicht unterschrieben...



  4. #14
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    Wenn Sie ausbezahlt werden nicht. Da gehts ja nur um dein stundenkonto. Mit maximal zulässiger Arbeitszeit haben die Stundenzettel wenig zu tun.



  5. #15
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    Zitat Zitat von Cliff100 Beitrag anzeigen
    Wenn Sie ausbezahlt werden nicht. Da gehts ja nur um dein stundenkonto. Mit maximal zulässiger Arbeitszeit haben die Stundenzettel wenig zu tun.
    Aber dann bräuchte man ja generell keine Opt-out Vereinbarung, wenn die zusätzlichen Bereitschaftsdienste nicht zu den Stunden addiert werden?
    Ich scheine das Ganze noch nicht ganz zu durchblicken...
    Vielleicht mal ein Praxisbeispiel:
    Sagen wir Mal mit Vollarbeit sind 184h pro Monat geplant. Dazu werden dann noch drei 14h Bereitschaftsdienste am Wochenende tagsüber geplant, die zu 90% vergütet werden.
    Dann ist es also korrekt, dass diese 42 Stunden die im BD gearbeitet wurden nicht zur normalen Arbeitszeit hinzugerechnet werden (obwohl man damit ja geplant in der Realität schon bei 54h/Woche liegt)?
    Ich würde ja denken (bzw hoffen), dass das anders wäre und lt Gesetz Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zählt, auch wenn dieser vergütet wird, und somit es dann auch mit Dienstfreien Wochenenden irgendwann wieder kompensiert werden müsste oder eben irgendwann im Halbjahr freie Tage unter der Woche dazu kommen müssten um unter der Höchstarbeitszeit von 48 h im 6-Monats-Durchschnitt zu bleiben...



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