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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied
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    28.06.2004
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    Ich hoffe, irgendwer kennt sich hier aus.

    Wenn man in der Schwangerschaft wegen Krankheit ausfällt, läuft die Weiterblidungszeit ja unverändert weiter. Wie sieht das aus im Beschäftigungsverbot? Wo kann man solche Dinge evtl. nachlesen? Und macht es überhaupt (außer der gefühlten Unvollständigkeit) einen Unterschied, ob man nun 11 oder 12 Monate Weiterbildungszeit hat? Ich steuere nämlich auf ein BV zu und überlege, ob es Sinn macht, die fehlenden 4 Wochen notfalls mit Krankenschein zu überbrücken.

    Und eines interessiert mich persönlich noch. Wie lange habt ihr in der Schwangerschaft gearbeitet? Wer hat wirklich bis zum Mutterschutz durchgehalten? Und wer hat sich dabei dann überhaupt an die Mutterschutz-Regelungen gehalten (Blut abnehmen, Mehrarbeit, OP, ITS, langes Stehen usw.)?

    Bin gespannt auf Eure Antworten



  2. #2
    im Labor
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    09.03.2005
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    165
    Zitat Zitat von umr Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, irgendwer kennt sich hier aus.

    Und eines interessiert mich persönlich noch. Wie lange habt ihr in der Schwangerschaft gearbeitet? Wer hat wirklich bis zum Mutterschutz durchgehalten? Und wer hat sich dabei dann überhaupt an die Mutterschutz-Regelungen gehalten (Blut abnehmen, Mehrarbeit, OP, ITS, langes Stehen usw.)?
    Bzgl. des Beschäftigungsverbots habe ich keine Erfahrung. Ich habe meinen ganzen Urlaub zusammengekratzt und ihn vor dem Mutterschutz genommen. Wenn ich das nicht so gemacht hätte, dann hätte ich es vermutlich nicht ohne Ausfall geschafft. Ich habe mich an die Mutterschutzregeln gehalten, obwohl es oft recht nervig war. Z.B. dauerte es länger jemanden zu finden der Blut abnimmt oder Vigos legt, als wenn ich es selbst gemacht hätte.
    Wir müssen von Zeit zu Zeit eine Rast einlegen und warten, bis uns unsere Seelen wieder eingeholt haben.
    Indianische Weisheit



  3. #3
    Platin Mitglied
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    Zur Berufsverbotsfrage kann ich nicht wirklich was fundiertes besteuern, aber da ja auch Mutterschutz als Weiterbildungszeit zählt (oder??), sollte es ein BV auch tun - vorsicht, gefährliches Halbwissen .

    Zur zweiten Frage:
    Ich habe beim ersten Kind zwei Wochen Urlaub vorm Mutterschutz gehabt, beim zweiten Kind hab ich dann freiwillig auf Mutterschutz verzichtet und bis 3 Wochen vor ET gearbeitet. Ich bin eher der Typ, der am Anfang den Mutterschutz bräuchte, gegen Ende ging es mir prächtig. Was hab ich mich gelangweilt vor Geburt der Großen...
    Auch die Mutterschutzregeln habe ich sehr großzügig ausgelegt - keine Nacht- und Wochenenddienste mehr - , aber ansonsten hab ich im Prinzip normal gearbeitet. Bei Kind No1 sogar die ersten Monate noch auf Intensiv.
    si tacuisses, philosophus mansisses



  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Berufsverbot gilt nicht als WB-Zeit, der Mutterschutz genauso wenig. Ich habe meinen Resturlaub zusammengekratzt und war somit zehn Wochen vor ET zu Hause, das war sehr nett. Ich hätte es nicht zwingend gebraucht vom Allgemeinbefinden, aber ich habe diese Zeit unendlich genossen. Und da ich nachher den Arbeitgeber gewechselt habe, war es das Beste, es so zu machen, da ja sonst der Urlaub verfallen wäre oder aber zu nicht sonderlich guten Konditionen ausbezahlt worden wäre. Ich habe mich auch an alles gehalten oder es dankend angenommen, wie man es nun auch nennen mag, was unter den Mutterschutz fällt, sprich keine Dienste, keine Injektionen, BEs etc. Die Verantwortung war mir zu groß, als dass ich da aus welchen Gründen auch immer die Gefahr von Nadelstichverletzungen etc hätte eingehen wollen.



  5. #5
    Platin Mitglied
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    03.10.2005
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    vorbei!
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    Hallo,

    also bei mir hat der Mutterschutz zur Weiterbildungszeit dazu gezählt!

    Zumindest vom Gehalt her. Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten war ich nämlich eine Gehaltsstufe höher, dieser "Aufstiegstermin" (quasi der Jahrestag meines Arbeitsbeginns) ist allerdings fast identisch mit der Geburt meines Sohnes. Und ich habe den pränatalen Mutterschutz voll in Anspruch genommen.

    Wurde mir in der Verwaltung auch so erklärt, liegt irgendwie daran, dass man wegen Mutterschaft nicht benachteiligt werden darf. Kann aber sein, dass das nur für den öffentlichen Dienst gilt und nur für die Gehaltsebene. Wie das eines Tages mit dem Facharzt aussieht wird sich zeigen. Dauert noch bisschen

    Bei mir war das Arbeiten bis zum Mutterschutz kein Problem. Außer der Kotzphase am Anfang gings mir prima in der Schwangerschaft. Hatte auch noch ein paar Wochen Urlaub vorher und wurde außerdem von den Kollegen und Pflegern geschont ohne Ende (hat mich zeitweilig ganz schön genervt, dass ich nicht mal mehr die kleine Sauerstoffflasche heben durfte . BEs, Punktionen und so Zeug hab ich allerdings weiterhin gemacht, natürlich hätte ich mich weigern können, war mir aber lieber so.



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