Erstmal: mach dir keine allzugroßen Sorgen, auch wenn es dir aktuell sicher nicht so gut geht. Wie du am erwarteten Strafmaß erkennst, handelt es sich um eine absolute Bagatelle. Bei der Entscheidung ob du für den Arztberuf als "unwürdig" oder auch als "unzuverlässig" gilst - beides Rechtsbegriffe aus der Approbationsordnung - wird der Einzellfall genau unter die Lupe genommen. Mit großer Wahrscheinlichkeit reicht ein einmaliges, kleines Massenvergehen wie deines nicht zur Verwehrung der Approbation.
Trotzdem - und da ist der Haken - muss man blöderweise selbst eingestellte vergangene Verfahren bei der Approbationsbeantragung bei der Regierung Oberbayern angeben. Aus diesem Grund empfehle ich dir alles daran zu setzen das Verfahren eingestellt zu bekommen. In München manchmal schwieriger, aber gerade bei Erstauffälligkeit nicht unwahrscheinlich. Du bist auch nicht der erste Medizinstudent in München, der ein solches Problem hatte.
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