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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Tight! Avatar von Angina
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    Momentan bin ich im Psychiatrie PJ und wir kamen darauf zu sprechen was passiert wenn Aerzte zu Patienten werden (z.B. Sucht).

    Ich habe mal von einem Fall gehoert, wo ein Facharzt fuer Psychiatrie eine schizophrene Episode hatte und stationaer aufgenommen werden musste. In diesem Fall ist es natuerlich klar, dass derjenige (voruebergehend) arbeitsunfaehig ist.

    Aber sicher gibt es auch grenzwertigere Faelle....

    Kann beispielsweise ein Arzt mit (milder) Depression einen Patienten mit Depression angemessen behandeln. Ist seine Urteilsfaehigkeit nicht womoeglich beintraechtigt?

    Waehrend ich so weiter darueber nachgedacht habe ist mir der Gedanke gekommen, wie ob und wie es sich wohl auf die Facharztanerkennung Psychiatrie auswirken koennte, wenn jemand mit ernsten psychischen Problemen beispielsweise in der Selbsterfahrung auffaellt. In einem Fall in dem keine Krankheitseinsicht seitens des angehenden Arztes gegeben ist, so dass er von sich aus bereit ist zu wechseln/Behandlung zu beginnen -
    kann so jemandem der Facharzt verweigert werden? Und wenn ja von wem (Schweigepflicht?!) ?

    Irgendwie spannende Fragen.
    Hat irgendjemand Erfahrungen dazu? Bzw. spielen solche Fragen in der Weiterbildung eine Rolle? Schliesslich sind Aerzte genauso anfaellig fuer psychische Erkrankungen wie der Rest der Bevoelkerung, so dass es nicht unwahrscheinlich ist das ein solcher Fall mal vorkommt.



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  2. #2
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    Für alle diese Dinge gibt es den Betriebsarzt. Der darf, ohne Angabe von Gründen und somit unter Wahrung des Arztgeheimnisses, einem die Arbeitsfähigkeit absprechen und einen somit zwingen, sich einer Behandlung zu unterziehen.



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  3. #3
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    So gesehen frage ich mich; was für Menschen wollen Betriebsärzte werden, und ihre eigene patienten in den rücken fallen? Utilitaristen?

    Ich bin da für MEINE patienten, und das vertrauen, dass die mir schenken, mag ich nicht ausnützen um gesellschafts-utilitarismus zu pushen. Ekelhaft.



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  4. #4
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    Das hat doch nichts mit Utilitarismus und "in den Rücken fallen" zu tun. Wie kommst Du auf diesen Quatsch?



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  5. #5
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Das hat doch nichts mit Utilitarismus und "in den Rücken fallen" zu tun. Wie kommst Du auf diesen Quatsch?
    Wenn du gegen den Interessen deines Patientens agierst, was hast du dann als Motiv, wenn nicht die Interessen der "Allgemeinheit?" Mehrheitsinteressen gegen minderheit?

    Wenn ein Patient dir Vertrauen schenkst, und du das mit einem Berufsverbot beantwortest, dann fällst du schon deinen Patienten in den Rücken.



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