Das Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag sein soll hab ich noch nie gehört! Das der Sonntag allerdings nicht als Sonntag bezahlt wird ebenso wenig. Sorry, kann nicht so viel dazu beitragen
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Vor kurzem kam unsere Gehaltsabrechnung für April und ich habe festgestellt, dass der Ostersonntag nicht als Feiertag bezahlt wurde. An sich schon ein Skandal aber wohl rechtens da kein gesetzlicher Feiertag.
Darüber hinaus wurde der Dienst aber sogar nicht als Sonntag sondern Samstag bezahlt, da es sich um einen 'Vorfeiertag' handle und dieser wie ein Samstag erfasst und vergütet werde, genau wie der Pfingstsonntag (Begründung laut Lohnabteilung).
Habt ihr von so etwas schonmal gehört? Die Pfennigbeträge für die man seine Freizeit und Lebenszeit in Nächten und an Wochenenden und Feiertagen an der Klinik verbringt sind das eine aber das kann ja selbst für uns Ärzte nicht legitim sein oder? Ich arbeite an einem kommunalen KH
Ich konnte dazu mit Google nichts entsprechendes finden, von daher würde es sehr helfen, wenn vielleicht jemand etwas dazu sagen kann.
Danke!
Das Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag sein soll hab ich noch nie gehört! Das der Sonntag allerdings nicht als Sonntag bezahlt wird ebenso wenig. Sorry, kann nicht so viel dazu beitragen
Hab unsere PA (auch VKA, kommunal) mal gefragt. Ich habe nämlich selbst Ostersonntag gearbeitet (24h, bei uns 2h bezahlte AZ und der Rest BD mit Stufe 1). Ich hab den normalen Sonntags-Zuschlag erhalten und bei uns im System ist es auch als Feiertag markiert. Ich würd mich beschweren und schauen, wie es bei Kollegen anderer Abteilungen gewertet wurde? PA machen halt auch mal Fehler..
Der Sonntag ist ein Sonntag, fertig. Schriftlich (!) widersprechen, abwarten, wenn nix passiert, Marburger Bund informieren. Verwaltungen verrechnen sich zufäälig immer in eine Richtung.
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Laut einer Seite, die ich eben aufrief, gibt es bei kommunalen Tarifverträgen keinen Vorfeiertag mehr, das war zu BAT-Zeiten. War wohl damals so, dass der Tag vor Feiertag quasi ich schon als frei oder mit FZA oder entsprechendem finanziellen Ausgleich zu betrachten war. Aber da war bei Ostern nur von dem Samstag die Rede.
http://www.schiering.org/arhilfen/ar...orfesttage.htm