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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Geändert von clou9 (30.05.2019 um 20:31 Uhr)



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von clou9 Beitrag anzeigen
    Oder dass man juristisch ein Arzt ist und im Notfall verklagt werden kann, wenn man nicht alles richtig macht?
    Juristisch ist es bei Erster Hilfe erst mal bedeutungslos, ob du Arzt bist oder nicht. (Du hast schließlich keinen Behandlungsvertrag mit dem Patienten.)

    Und nach deutschem Recht sind Ersthelfer sehr weitgehend davor geschützt, von irgendwem für irgendwas belangt zu werden. Juristisch problematisch ist viel eher die unterlassene Hilfeleistung (oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, aber selbst da greift für den ärztlichen Ersthelfer nicht das Arzthaftungsrecht).

    Das OLG München hat sich mal mit diesem Thema befasst:
    https://www.bda-hausaerzteverband.de...51006_lang.pdf
    Meines Wissens ist das bis heute zu diesem Themenkomplex das höchstrichterliche Urteil in Deutschland.


    Wenn du die Approbation nicht brauchst, stellt sich aber in der Tat die Frage, warum du sie beantragen solltest.
    Wobei: Bist du sicher, dass du auch im Sinne der Beitragsordnung der Ärztekammer nicht-ärztlich tätig wirst? (Manche Ärztekammern sollen da wohl etwas eigenwillige Definitionen haben.)



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk kommt nicht automatisch mit der Approbation. Versorgungswerk ist nur für ärztliche Tätigkeiten und dafür muss die DRV feststellen, dass sie dich befreit.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ich würde mir auch die Frage stellen ob ich wirklich NIE ärztlich tätig bin oder auch nur annähernd nie den Arztausweis brauche... selbst in der Forschung ist es manchmal so dass gewisse Anträge etc. einfach mal nur Ärzte stellen dürfen. An gewisse Medikamente oder Mittelchen kommt man nur als Arzt, als Arzt mit Arztausweis ist man per se schonmal Freiberufler und kann damit Angebote wahrnehmen die sich zum Beispiel ausschließlich an Gewerbetreibende richten usw...

    Im Zweifel musst du es selbst wissen und kannst auch im Zweifel die Approbation später auch noch beantragen...



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Möglichkeit, mit dem Arztausweis verschreibungspflichtige Medikamente kaufen zu können, ist schon ne feine Sache.
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