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  1. #1
    Guest

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    Hallo Medilerner & alle anderen, die sich damit auskennen!

    Jetzt brauch' ich echt mal Eure Hilfe!

    Die Bestehensgrenze ist 170; leider habe ich nur 168 Punkte (war die letzten 3 Wochen vor der Prüfung krank gewesen und hatte daher nur 2 Tage gelernt). Mir war ja schon klar, daß das knapp wird, hatte ja auch zuerst mit viel weniger Punkten gerechnet.
    Für Juli habe ich ein Famulaturstipendium bekommen, so daß ich im August auch nur drei Wochen Zeit haben werde, um mich vorzubereiten.
    Bei "Rechtsfragen" steht, daß es bei weniger als 4 Punkten Unterschied zur nächsten Notengrenze Sinn macht, Einspruch beim IMPP einzulegen.

    Also 1. Hat das irgendjemand von Euch schon mal gemacht?

    2. Was genau muß ich da tun?

    3. Mit welchen Fragen hätte ich da denn Aussichten auf Erfolg?

    4. Soll ich das wirklich versuchen, oder meint Ihr , ich sollte es lieber lassen und im Sommer noch mal antreten?

    Freue mich über jede sinnvolle Antwort!



  2. #2
    Guest
    Eher nein. Bei jetzt 2 Punkten Abstand zur Grenze müsstest du vermutlich mindestens 4, wahrscheinlich sogar eher 5 Fragen mit Erfolg rügen, um doch noch zu bestehen. Das bedeutet einen Argumentationsaufwand, den du sicherlich sinnvollerweise in die erneute Prüfungsvorbereitung stecken solltest. Dabei musst du auch sehen, dass die erfolgreiche Wiederholung im August ein Faktum ist, während so ein Einspruchsverfahren sich mit Sicherheit über mehr als ein Jahr hinziehen wird, denn das IMPP wird eine Menge Gründe anführen können, warum deine Rügen nicht so ganz durchschlagen. Und wenn du dann noch auf den Klageweg gehen musst, weil du im Einspruchsverfahren nicht durchgekommen bist, kannst du nochmal an die 2 Jahre warten, bis du eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht hast. Und ob die dann wirklich zu deinen Gunsten ausgeht...? Fang an zu lernen, dann ist die Sache im August abgehakt.
    (Übrigens: du bist im falschen Forum gelandet)
    Ciao Wäller



  3. #3
    Guest
    Vielen Dank für Deine Antwort!

    So etwas habe ich mir schon gedacht, da ich noch nie einen getroffen habe, bei dem es geklappt hat!

    Hat irgendjemand andere Erfahrungen mit den LPA's bzw. dem IMPP gemacht?

    Würde mich trotzdem interessieren!



  4. #4
    Guest
    Also hat man zwar die Möglichkeit Einspruch einzulegen und es kommt doch nichts dabei raus?

    Was soll denn das?



  5. #5
    Guest

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    Was soll das Ganze ?

    Mal ehrlich: wer so schwach ist, dass er nicht mal das 1. Staatsexamen besteht, der soll doch bitte einfach die Klappe halten und wiederholen.
    Auch wenn der Grund vielleicht eine Krankheit war, ist die Aussage doch so eindeutig, dass alles Lamentieren nichts mehr hilft: der/die Betroffene weiß einfach zu wenig. Anstatt sich Gedanken über irgendwelche rechtlichen Probleme zu machen sollte er/sie sich hinsetzen und versuchen, wenigsten das absolute Minimum zu verstehen.

    Tut mir leid, dass ich dass hier so hart sage, aber das ist nun mal meine Meinung.



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