Hallo,
folgende Diskussion gab es gestern zwischen zwei meiner Bekannten.
Es ging darum, ob man SK4 geltend machen kann in der folgenden Situation:
1 Elternteil (Eltern getrennt lebend) hat Hauptwohnsitz in Stadt A und Zweitwohnsitz in Stadt B. Wenn der Bewerber nun seinen Hauptwohnsitz in Stadt B (Zweitwohnsitz des Elternteils) beim Elternteil anmeldet, kann er oder sie dann SK4 für die der Stadt B am naheliegendsten Uni geltend machen?
Gibt es Erfahrungen hier?