Ich bilde mir ein noch in keiner Weiterbildungsordnung gelesen zu haben, dass Bereitschaftsdienste verpflichtend sind zur Erlangung des Facharztes...auch wenn sich dieses Gerücht wacker hält..
Dass das in den einzelnen Kliniken so gehandhabt wird, mag ich nicht abstreiten...
Im Zweifel mit dem Arbeitsmediziner reden, was möglich/machbar ist (z.B. Begrenzung der Bereitschaftsdienste auf eine bestimmte Anzahl), hängt natürlich auch davon ab, wie gut dein DM eingestellt ist (Pumpe, ...?) und im Zweifel mit deiner Chefin reden, Marburger Bund kontaktieren...