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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von Sternenprinzessin
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    Hallo,

    ich habe eine Frage, zu der ich in der WBO nichts gefunden habe. Ich bin im zweiten Jahr meiner Facharztweiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie (in Sachsen-Anhalt). Ich habe am 1.1. eine neue Stelle angetreten und habe einen Diabetes mellitus Typ 1, die Untersuchung beim Betriebsarzt steht noch aus. Unser Betriebsarzt soll wohl aber relativ rigoros sein, was Untauglichkeitsbescheinigungen für die Bereitschaftsdienste angeht. Meine Chefärztin meinte, wenn der Betriebsarzt mich aus dem Bereitschaftsdienst nimmt, kann ich später nicht zur Facharztprüfung zugelassen werden. Meine Frage an euch: Ist das so und was kann ich ggf. unternehmen?

    Liebe Grüße und Danke im Voraus!
    How hard can it be?



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    2.123
    Ich bilde mir ein noch in keiner Weiterbildungsordnung gelesen zu haben, dass Bereitschaftsdienste verpflichtend sind zur Erlangung des Facharztes...auch wenn sich dieses Gerücht wacker hält..
    Dass das in den einzelnen Kliniken so gehandhabt wird, mag ich nicht abstreiten...
    Im Zweifel mit dem Arbeitsmediziner reden, was möglich/machbar ist (z.B. Begrenzung der Bereitschaftsdienste auf eine bestimmte Anzahl), hängt natürlich auch davon ab, wie gut dein DM eingestellt ist (Pumpe, ...?) und im Zweifel mit deiner Chefin reden, Marburger Bund kontaktieren...



  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Registriert seit
    05.04.2003
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    Ober-Unarzt
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    23.454
    Für Chirurgie standen sie bei mir drin in der WBO. Einfach die aktuelle Auflage genau lesen für den eigenen Fachbereich.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Mein Tipp: Lies dich in die aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Diabetes und Beruf ein. Eben vor allem was Dienste und besonders verantwortungsvolle Berufe angeht. In den letzten Jahren hat sich da einiges getan.

    Dann unbedingt Verbindung mit der Schwerbehindertenvertretung des Krankenhauses und der Ärztekammer Verbindung aufnehmen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
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    Covfefe
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    Das geht ohne weiteres, sogar ohne irgendwelche Betriebsärzte einzuschalten.
    Zum Beispiel in meinem Fachgebiet: man suche sich eine Klinik, die entweder die Dienste teleradiologisch outgesourct hat- oder die Vorschriften nach RöV ernst nimmt und den/die/das ArztX erst nach 12 Monaten post Strahlenschutzkurs im Dienst einsetzt- wenn selbst teleradiologisch tätig, dann sogar 36 Monate (wird aktuell geändert, ich weiß). Ggf. kann man durch einen zwischenzeitlichen AG-Wechsel die Dienstreife noch weiter "verschleppen". Anschließend suche man sich für die verbliebenen 24 Monate eine schnuckelige Praxis oder MVZ und voila- Facharztreife ohne Dienste. Man muß nur schauen, daß die kritischen WB-Anteile entsprechend früh an geeigneter Stelle absolviert werden. Ich kenne einige Leute, die das so gemacht haben.

    Und als Exkurs (die Leute, die sich an meiner grundsätzlicher Kritik an staatsnahen Regulationsbehörden stören, bitte weiterlesen):
    Eine spätere Praxistätigkeit schützt nicht vor Diensten. Zu den immer häufigeren KV-Zwangsdiensten (die auch wg. angeblicher Freiberuflichkeit das AZG aushebeln) werden mittlerweile nicht nur Privatärzte herangezogen, sondern es werden neuerdings auch Dienstbefreiungen wg. Schwerbehinderung zurückgenommen, mit dem Argument, man wäre ja auch so normal ärztlich berufstätig und daher KV-Dienst zumutbar. Es ging ganz konkret um DM Typ 1, deswegen schreibe ich das hier. Desweiteren gab es auch einen ersten Vorstoß, leitende Krankenhausärzte mit heranzuziehen (Hessen).

    Es scheint, daß das deutsche Gesundheitswesen noch viel desolater ist als angenommen (vgl. auch dazu den Spahn-Thread).
    Geändert von tarumo (16.01.2019 um 08:28 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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