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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
    Mitglied seit
    10.06.2005
    Ort
    Bromberlin
    Beiträge
    10.711
    Ich hab offensichtlich laut Tagesspiegel nicht gut aufgepasst im Studium: http://www.tagesspiegel.de/berlin/sp.../10897540.html

    Reinigungs- und anderes nicht-ärztliches,nicht-pflegerisches Personal hat keine Schweigepflicht? Warum nicht? Was ist mit den Leuten in der EDV, in der Verwaltung etc, dürfen die ungehindert Patientennamen und Diagnosen weitertratschen? Oder ist die Schweigepflicht beim "Rest"-Personal zwar nicht gesetzlich-, aber in den Krankenhäusern und Praxen wenigstens vertraglich festgelegt?
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  2. #2
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich weiß, dass Praktikanten und Schüler bei uns eine Erklärung unterschreiben müssen und ich das in mindestens einer Famulatur auch musste. Beim Reinugungspersonal weiß ich das nicht.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  3. #3
    IntubierTier Avatar von papiertiger
    Mitglied seit
    12.04.2008
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    Ruhr
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    Im entsprechenden Gesetztestext ist das relativ allgemein gehalten, da steht, die "berufsmäßig tätigen Gehilfen" u.a. der Ärzte sind ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden.

    Zumindest bei der Ärztekammer Ba-Wü scheint man das aber so zu sehen, dass nur derjenige "berufsmäßig tätiger Gehilfe" im Sinne des Paragraphen ist, der direkt und unvermeidbar mit dem Patienten und seinen Daten zu tun hat - sprich, laut deren Merkblatt zur Schweigepflicht z.B. Hebammen, Schwestern, Ergotherapeuten, Verwaltungsangestellte die mit Erfassung von Patientendaten betraut sind etc., nicht aber Reinigungskräfte, Gärtner, etc. (gilt übrigens analog für Praktikanten und Auszubildende in den entsprechenden Bereichen)

    Bleibt dann die Frage, ob man nun zB als Praxisinhaber oder als Stationsarzt tatsächlich verpflichtet ist, bevor die Reinigungskraft kommt alles wegzuräumen und wegzuschließen was möglicherweise personenbezogene Patientendaten enthalten könnte. Dürfte in letzter Konsequenz kaum praktikabel sein.

    Ob allerdings dann eine (nicht straf- sondern nur arbeitsrechtlich relevante) Klausel im Arbeitsvertrag, dass der Mitarbeiter zB der Reinigungsfirma verpflichtet ist, entsprechende zufällig mitbekommene Geheimnisse zu wahren, reichen würde, um den an die Schweigepflicht gebundenen (also uns) von der Verpflichtung zu entbinden, die Daten entsprechend zu schützen (also doch wegschließen?) bezweifle ich.



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  4. #4
    Viva o Lari Larai Avatar von Trojan
    Mitglied seit
    16.08.2001
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    2.047
    Bei mir müssen Putzkräfte, Praktikanten etc (feste Mitarbeiter sowieso) eine gesonderte juristisch geprüfte Erklärung unterschreiben.Wegschliessen ist schlecht praktikabel, da der Vorgänger und ich in der Anfangszeit noch mit Karteikarten gearbeitet haben. Jetzt ist alles nur noch in der EDV; auf die haben nur medizinische Stamm-Mitarbeiter Zugriff.
    "O caminho do justo está cercado por todos os lados pelas iniquidades dos egoístas e pela tirania dos perversos. Bendito é aquele que, em nome da caridade e da boa vontade, pastoreia os fracos pelo vale das trevas, pois ele é verdadeiramente o protetor de seus irmãos e o salvador dos filhos perdidos. E Eu atacarei com grande vingança e raiva furiosa aqueles que tentam envenenar e destruir meus irmãos. E você saberá: meu nome é o Senhor quando minha vingança cair sobre ti!"
    "Ezequiel 25.17"



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
    Mitglied seit
    10.06.2005
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    Bromberlin
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    10.711
    Ahja, gut zu wissen. Ich schicke zwar die Reinigungskräfte immer raus bei der Visite, aber mehr so aus Gründen des ungestörten Gesprächs. Akten räum ich jetzt nicht weg, nur weil im Arztzimmer geputzt wird.

    Das ist den Patienten sicher auch nicht bewusst, die fröhlich mit der Putzfrau über ihren Leidensweg schnattern...
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