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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi Leute,

    mache seit einem Tag PJ auf der Unfallchirurgie. Dort tragen sie Merbromin 2% auf bei Wundheilungsstörungen. Und zwar bei geschlossenen Nähten, die nicht richtig zu heilen als auch bei größeren offenen Wunden, die infiziert waren/ sind.

    Das Arzneimittel ist seit 2003 in Deutschland nicht mehr zugelassen. Sie führen es anscheinend aus Russland ein. Im Datenblatt steht jedenfalls Quecksilberverbindung und sehr giftig beim Einatmen und beim Auftragen auf die Haut. Die Patienten werden nicht darüber aufgeklärt.

    Octenisept nehmen sie nicht, weil es Wundheilungsstörungen verursachen soll.

    Es war vorher als Altarzneimittel zugelassen und die Zulassung wurde 2003 nicht mehr beantragt, dass heisst es gsb keine wissenschaftliche Untersuchung zum Nutzen/Riskioverhältnis. Aber trotzdem müsste ich die Patienten doch wenigstens aufklären. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die das nicht mehr haben wollen dann und das die Wunden dann nicht mehr richtig heilen, dafür will ich ja auch nicht verantwortlich sein. Was soll man da auch sagen, Quecksilberverbindung , sehr giftig, nicht zugelassen, keine wissenschaftliche Information über Nutzen Risiko verhältnis aber bei uns auf Station finden sie das gut??

    Ich denke echt daran, deswegen die Abteilung zu wechseln. Oder mache ich gerade aus Mäusen Elefanten?
    Geändert von fangzahn (06.03.2013 um 04:04 Uhr)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Viele Wirkstoffe sind giftig bis sehr giftig, müssen als Arzneimittel aber nicht gefahrstoffrechtlich gekennzeichnet werden. Es ist auch unsinnig, den Patienten dahingehend aufzuklären (Fentanyl ist z. B. auch "sehr giftig" - welcher Laie würde sich noch in Vollnarkose operieren lassen, wenn man ihm das so überbringen würde?).

    Die Anwendung nicht zugelassener Arzneimittel ist nicht verboten, da der Arzt in seiner Therapiewahl prinzipiell frei ist. Im Falle des Falles wird er sich aber dafür verantworten müssen, wieso er statt bewährter Methoden lieber eine Alternative gewählt hat.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Zu einem vergleichnaren Fall gab es letztens erst einen Bericht im niedersächsischen Ärzteblatt. Da gibt es immer wieder Beispielfälle aus der Schlichungsstelle.
    In dem speziellen Fall hatte ein Arzt Condylome mit einer veralteten Methode behandelt ohne den Patienten entsprehend aufzuklären.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    4.543
    Wie wärs, wenn du darauf hinweist, dass du dafür genausowenig wie für Blut o.ä. die Verantwortung übernehmen kannst und willst und wenn dein Vorgesetzter das will, er es bitte schön selber tun und aufklären sollte.Heutzutage muss man eh vorsichtig sein - denn im Schadensfall steht die Klinik sicher nicht vor einem sondern ganz weit abseits ...



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