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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Hallo alle zusammen,
    ich habe mal eine Frage an die Runde.
    Wie ist es bei euch in der Klinik mit der Abrechnung von Gutachten?
    Ich darf diese selbst in Rechnung stellen und würde diese dann direkt auf mein Konto vom Auftraggeber überwiesen bekommen- ich muss die Gutachten aber auch außerhalb der Arbeitszeit erstellen.
    Kann mir jemand von euch etwas zur Umsatzsteuer sagen? Ich habe trotz intensiver Suche bislang noch nichts gefunden und mein Oberarzt konnte oder wollte mir darüber keine Auskunft geben.
    Müssen wir diese auf der Rechnung ausweisen bzw. schreiben, dass wir Umsatzssteuerbefreit sind? Gibt es da einen Grenzbetrag, also ab welchem jährlichen Betrag diese Pflicht ist.
    Vielen Dank.
    Ich hoffe auf einen informativen Austausch



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.03.2009
    Beiträge
    80
    Soweit ich es von meinen Oberärzten weiß bist du als Arzt von der Umsatzsteuer befreit, so dass es keine Beschränkung nach oben geben sollte. Du musst dafür wahrscheinlich auch kein Gewerbe anmelden. Frag mal dein Finanzamt.



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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
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    23.480
    Oder deinen Steuerberater.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
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    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Solange du nicht mehr als 17.500 Euro/Jahr einnimmst bist du auf jedenfall auch Kleinunternehmer und musst keine UmSt erheben. Tust du es doch, musst du das für die nächsten 5 Jahre!

    Ob ansonsten welche zu erheben ist, solltest du mit Steuerberater klären. Soviel ich weiß gilt die Befreiung nicht für alle ärztlichen Tätigkeiten.



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