Soweit ich es von meinen Oberärzten weiß bist du als Arzt von der Umsatzsteuer befreit, so dass es keine Beschränkung nach oben geben sollte. Du musst dafür wahrscheinlich auch kein Gewerbe anmelden. Frag mal dein Finanzamt.
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Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Runde.
Wie ist es bei euch in der Klinik mit der Abrechnung von Gutachten?
Ich darf diese selbst in Rechnung stellen und würde diese dann direkt auf mein Konto vom Auftraggeber überwiesen bekommen- ich muss die Gutachten aber auch außerhalb der Arbeitszeit erstellen.
Kann mir jemand von euch etwas zur Umsatzsteuer sagen? Ich habe trotz intensiver Suche bislang noch nichts gefunden und mein Oberarzt konnte oder wollte mir darüber keine Auskunft geben.
Müssen wir diese auf der Rechnung ausweisen bzw. schreiben, dass wir Umsatzssteuerbefreit sind? Gibt es da einen Grenzbetrag, also ab welchem jährlichen Betrag diese Pflicht ist.
Vielen Dank.
Ich hoffe auf einen informativen Austausch
Soweit ich es von meinen Oberärzten weiß bist du als Arzt von der Umsatzsteuer befreit, so dass es keine Beschränkung nach oben geben sollte. Du musst dafür wahrscheinlich auch kein Gewerbe anmelden. Frag mal dein Finanzamt.
Oder deinen Steuerberater.
Kacken ist Liebe!
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Solange du nicht mehr als 17.500 Euro/Jahr einnimmst bist du auf jedenfall auch Kleinunternehmer und musst keine UmSt erheben. Tust du es doch, musst du das für die nächsten 5 Jahre!
Ob ansonsten welche zu erheben ist, solltest du mit Steuerberater klären. Soviel ich weiß gilt die Befreiung nicht für alle ärztlichen Tätigkeiten.