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  1. #1
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    Abend ,

    ich habe einfach nur eine kurze Frage bezüglich folgender Passage bei der Beantragung der Approbation:

    "Eine persönliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder
    staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist. Bitte Datum und
    Unterschrift nicht vergessen!"

    Kurz zur Erklärung ich hatte mal vor 5 Jahren wegen Verdacht auf BTM-Verstoß ein Strafverfahren am Hals (geringe Menge). Macht es einen Unterschied ob man freigesprochen wurde oder nicht? Es steht ja trotzdem alles im Führungszeugnis der Belegart OB (behördliches Führungszeugnis).

    Heißt das jetzt etwas, dass ich das gleich von vorneherein vergessen kann mit der Approbation? Denn ich sehe da jetzt persönlich nicht den Umstand gegeben, dass ich für den Arztberuf dadurch jetzt auf einmal ungeeignet sein sollte...

    Hat da jemand von euch schon Erfahrungen sammeln (müssen) können?

    Danke im Voraus und Grüße
    despair



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß sind nur rechtskräftige Urteile ab 90 Tagessätzen bzw Bewährungsstrafe ab 9 Monaten im Führungszeugnis eingetragen, d.h. natürlich macht es einen Unterschied, ob man verurteilt wurde!



  3. #3
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    Zitat Zitat von jijichu Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß sind nur rechtskräftige Urteile ab 90 Tagessätzen bzw Bewährungsstrafe ab 9 Monaten im Führungszeugnis eingetragen, d.h. natürlich macht es einen Unterschied, ob man verurteilt wurde!
    Danke für die schnelle Antwort!
    Mir macht konkret Sorgen, dass es wohl auch darum geht ob ein Strafverfahren anhänglich war. Soll heißen, es spielt keine Rolle ob man verurteilt wurde oder nicht. Zumindest verstehe ich das so.

    Dann müsste ich das ja trotzdem angeben oder? Und ich bin mir gerade nicht sicher ob das nicht auch im Zentralregister vermerkt ist, da das Führungszeugnis der Belegart OB eben zur kompletten Einsicht in das Zentralregister berichtigt. Und das sind eben auch Dinge die sonst nicht im normalen Führungszeugnis stehen würden.

    Gruß



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Ohne Verurteilung kein Eintrag, egal ob im normalen oder im erweiterten, denn dann gibt's auch keinen Eintrag in das Bundeszentralregister.



  5. #5
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    Die gute Nachricht: Du hast, sofern Dir kein weiteres Malheur passiert ist, weder einen Eintrag im BZR noch im FZ, das auch nur ein Auszug aus dem BZR ist. Mach Dir da keine Sorgen.

    Die schlechte Nachricht: Leider hast Du den Abschnitt bezüglich dem in der Vergangenheit anhänglichen Strafverfahren richtig verstanden. Prinzipiell wäre es anzugeben, die Akten zu Deinem Fall liegen bei der zuständigen Behörde auch noch für zirka 30 Jahre vor - auffliegen könnte die Nichtangabe zumindest theoretisch. Allerdings ergibt sich aus dieser Bitte zur Angabe eine interessante verwaltungsrechtliche (?) Fragestellung: mit der Einstellung des Verfahrens oder sogar dem Freispruch sollen Dir - auch im Sinne der Resozialisierung - die unterschiedlichen Nachteile einer Verurteilung erspart bleiben, die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Ist es dann gerechtfertigt solch eine Kleinigkeit (um die es sich offensichtlich handelt), die auch noch fünf Jahre alt ist, angeben zu müssen? Mit 18 haben viele mal einen Lolli geklaut oder sind beim Schwarzfahren erwischt worden. Interessanterweise wird diese Frage auf dem Antrag so in der Form auch nicht in jedem Bundesland gestellt, im Süden Deutschlands herrscht die typische Zucht und Ordnung, im Norden verzeiht man auch mal und fragt nur nach aktuell Verurteilungen und anhängigen Verfahren. Der einfachste Weg wäre ein Hochschulwechsel zum PJ in ein entspannteres Bundesland.

    Falls das nicht klappt, hier zur Beruhigung: Du bist nicht der Erste, dem das passiert. Man ist bei der Approbationsbehörde auf solche Fälle vorbereitet und drückt auch mal bei einer rechtskräftigen Verurteilung im unteren bis mittleren Geldstrafenbereich ein Auge zu, sofern der Fall dies zulässt und wie relevant er für den medizinischen Alltag ist. Ich persönlich kenne drei Studenten, denen ähnliches wiederfahren ist: Das Handling erstreckte sich von großangelegtem Rechtsstreit (auf die es die Behörde gar nicht mal unbedingt angelegt hat!) bis hin zu Verschweigung (halte ich für sehr riskant) - alle sind bereits Ärzte oder auf gutem Weg.

    Mach Dir keinen Kopf und viel Erfolg - niemand wird Dich in so einem Fall daran hindern Arzt zu werden!



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