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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Liebe Kollegen,
    ich stehe nun kurz vor der Facharztprüfung und werde danach weiterhin als angestellter Facharzt an der Klinik bleiben. Nunmuss ich meine Berufshaftpflichtversicherung auf "Facharztstatus" umstellen. Hier habe ich die Auswahl zwischen einer Restrisikoversicherung und einer vollen Berufshaftpflicht. Während letztere ca 800 Euro/a kostet wird bei der Restrisikohaftpflicht davon ausgegangen dass der Arbeitgeber mich als Angestellten nicht in Regress nehmen kann bzw das dessen Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit den Angestellten schützt. Sind Angestellte so vollumfänglich durch ihren Arbeitgeber geschützt. Für welche Versicherungsvariante würdet ihr euch entscheiden?
    Gruss
    Croonger



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Ich hab eine Restrisikohaftpflicht genommen. Ich hab da die Variante "unkompliziert" gewählt: bin zu meinem Versicherungsmakler und hab dem gesagt er solle sich drum kümmern. Der hat mir dann ein Formular gegeben auf dem der Arbeitgeber dann ausgefüllt hat wie ich über die Klinik versichert bin (Höhe Deckungssumme, grobe Fahrlässigkeit dabei oder nicht, ob auch gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten miterfasst sind etc.). Das Formular hab ich dann dem Versicherungsmakler gegeben und ein Angebot für eine Restrisikoversicherung bekommen, das eben genau das durch die Klinikversicherung nicht abgedeckte Risiko erfasst. Kostenpunkt knapp 100€ als chirurgischer Facharzt. Das finde ich im Rahmen. Außerdem hab ich Privat- und Berufshaftpflichtversicherung nun getrennt. Nicht dass ein Schaden bei der einen Versicherung mir die andere Versicherung auch kaputt macht.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ich habe für meinen speziellen Fall beschlossen, vorerst eine Haftpflicht nur für Tätigkeiten außerhalb der angestellten Tätigkeit abzuschließen. Weiß allerdings, dass in entsprechenden Haftpflicht-Klagen gegen die Klinik regelmäßig als Beklagte sowohl die Klinik als auch die einzelnen angestellten Ärzte drinstehen. Vernünftigerweise wird ein Kläger sich ggf. primär an die Haftpflicht der Klinik halten und nicht einen der Ärzte gesamtschuldnerisch in Haftung nehmen. Insgesamt bleibt es bei einer Klinik-Anstellung immer eine Frage, womit man sich selbst am wohlsten fühlt. Ein Restrisiko bleibt für einen immer.

    Bei Tätigkeit im niedergelassenen Bereich würde ich immer Wert darauf legen, eine vollständige eigene Haftpflichtversicherung zu haben, auch als Angestellter, da es gelegentlich vor kommt, dass die Arbeitgeber keine ausreichende Versicherung abgeschlossen oder diese nicht pünktlich bezahlt haben.

    Kann aus der Erfahrung meiner Suche nach einer Haftpflicht sagen, dass die Kosten der verschiedenen Anbieter für Versicherungen mit unterschiedlichem Umfang und auch für Versicherungen mit ähnlichem Umfang sich stark unterschieden haben. Würde darum zum Vergleich raten.



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  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Restrisiko, deckt auch nichtleitende Notarztdienste in einer gewissen Anzahl pro Jahr mit ab.

    Ich kann aus eigener Erfahrung (allerdings aus der Assiszenzarztzeit) sagen, dass die Versicherung des Hauses die Kosten übernimmt, und das war damals sogar Strafrecht und richtig teuer. (Bevor Fragen kommen: Vorwurf der fahrlässigen Tötung, letztendlich kein Verfahren eröffnet worden, da a) schicksalhafte operative (nicht anästhesiologische) Komplikation, über die korrekt aufgeklärt worden war und ich b) zum Zeitpunkt der Komplikation nachweislich nicht mehr anwesend war. Kosten für diese Feststellungen nur für mich durch Fachanwalt Medizinrecht bei >20k€. Hat die Versicherung der Klinik problemlos gezahlt).



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