Aktive Benutzer in diesem Thema
-
Hallo,
ich ziehe in Betracht, zu versuchen mich dieses Sommersemester in Medizin einzuklagen.
Denkt ihr, das neue Auswahlverfahren hat Einfluss auf die Chancen einer Klage?
Mit den Kapazitätsberechnungen hat es ja eigentlich nichts zu tun.
MEDIsteps -
Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung -
[Klick hier]
-
Hey, falls du noch aktiv in diesem Forum bist, wollte ich mal Fragen, ob du die Klage durchgezogen hast? Stehe selbst vor der Entscheidung mich einzuklagen und muss diese Tage entscheiden, ob ich das machen werde. Die Kosten schrecken mich jedoch immer noch sehr ab und der Erfolg ist ja auch nicht sehr sicher.....
Vielleicht könntest du dich dazu ja mal melden oder irgendwer der auch vor der Entscheidung steht oder damit in den letzten Jahren Erfahrung hatte?
Wäre auf jeden Fall sehr nett
MEDIsteps -
Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung -
[Klick hier]
-
Hey,
ich hab verschiedene sogenannte „Studienplatzklagen“ geführt und war mit meiner Kanzlei auch sehr zufrieden. Kann jedem nur raten sich rechtzeitig eine Rechtschutzversicherung zu suchen, die Studienplatzklagen abdeckt. Da kann man dann auch ohne Mehrkosten in die höheren Instanzen gehen, wo die Chancen deutlich besser sind als im Eilverfahren.
MEDIsteps -
Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung -
[Klick hier]
-
Hey Fischpudding, geht das mit dem Einklagen auch für Zweitstudenten?
MEDIsteps -
Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung -
[Klick hier]
-
Ja, weil man sich nicht nur auf normalem Wege bei hochschulstart bewirbt, sondern einen außerkapazitären Antrag auf Zulassung stellt. Da ist es unerheblich welchen Schnitt man hat oder die sonstigen Voraussetzungen, nur eine Hochschulzugangsberechtigung muss vorliegen.
MEDIsteps -
Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung -
[Klick hier]