Wenn Dein Chef Dir wahrheitswidrig nicht durchgeführte Untersuchungen bescheinigt, und es kommt raus, wird er bestraft.
Fälscht Du die Zahlen (z.B. durch Hinzufügen einer Ziffer) oder gar die Unterschrift, und es kommt raus, dann wirst Du bestraft. Juristen werden das vermutlich als Urkundenfälschung werten. Geldstrafe und Rückstellung von der FA-Prüfung wäre da noch das mindeste. Wenn es dumm läuft, noch viel mehr (es sind schon Approbationen wg. Steuervergehen entzogen worden)
Normalerweise werden in regelmäßigem Turnus WB-Gespräche durchgeführt (die auch im Logbuch bestätigt werden müssen). Dort sollen genau diese Punkte besprochen werden, damit diese Situation gar nicht erst nicht auftritt. Ok, Du hast vermutlich nicht hier studiert und auch bei Stellenantritt keinen gefragt, Dich nicht informiert und auch die Gespräche nicht eingefordert...daher unter Lehrgeld abbuchen und die Unterschriften bei der aktuellen WB-Stelle nachholen (es langt, wenn zum Schluß alles komplett ist).