ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Du hast i.d.R. mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage), meist sind es die 30 Tage, die in Tarifverträgen genannt sind.
Diese beziehen sich auf ein volles Jahr.
Bei einem Stellenwechsel hat man natürlich keine Möglichkeit, den Urlaub mitzunehmen, sondern hat Urlaubsanspruch vom neuen Arbeitgeber, aber natürlich nur Anteilsmäßig vom Restjahr. Sollten beide Arbeitgeber 30 Tage pro Jahr gewähren und du wechselst zum 1.7. so bekommst du 15 Tage von jedem... (oder dachtest du, dass dann beide Arbeitgeber 30 Tage gewähren)?
Beachten muss man noch spezielle Regelungen (z.B. kein Urlaub in Probezeit etc.) was ggf. mal Bestandteil der Verträge ist.