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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute,

    Ich habe momentan das Problem, dass ich 3 Monate überbrücken muss bis ich meine nächste Stelle im Krankenhaus antrete. Idee: Logisch ich fahre als freiberuflicher Notarzt; hat die KVB alleine schon genügend freie Dienste ausgeschrieben.
    Soweit so gut ist mir von der Steuer/Versicherungen etc. Alles klar; geht super viel weg. Aber eines bleibt. Was ist mit der DRV bzw. Dem Versorgungswerk? Ich setze diese darüber in Kenntnis und zahle entsprechend die 18,9 % für die 3 Monate an die DRV? Eine zweites Gehalt werde ich nicht haben. Durch den Umzug usw. möchte ich flexibel bleiben. Also ich komme nicht über die 15 Stunden die ich des öfteren gelesen habe; soll heißen ich bin sozialverischerungspflichtig; also 18,9 vom brutto zusätzlich weg?
    Gibt es hier jetzt endlich Klarheit? Es handelt sich hier wirklich nur um die 3 Monate; nichts langfristiges? Ist das übrigens der einzige Fallstrick?

    Danke erstmal für eure Hilfe.

    Grüße Lars
    Geändert von nug45 (27.10.2019 um 21:37 Uhr)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Es wird dir keiner Dienste geben, da der Auftraggeber dann auch Sozialversicherungsbeiträge für dich abführen muss.

    Ich hatte eine Überbrückungszeit von 4 Monaten und habe eine Privatpraxis gegründet. Ich habe bei meiner Bezirksärztekammer angerufen und das telefonisch gemacht. Als Folge wurde ich in eine höhere Beitragsklasse eingestuft.
    Außerdem habe ich ALG1 bezogen. Ich habe ca. 2xDienste/Monat gemacht. Wichtig ist, dass du nicht mehr als 15h/Woche arbeitest, sonst wird dir für diese Woche das ALG anteilig gestrichen und du musst dich dafür auch krankenversichern. Finanziell lohnt es sich eigentlich nicht, neben dem ALG noch zu arbeiten. Der Freibetrag liegt bei ca. 300€ Brutto. Ausgenommen du hast die nebenberufliche Beschäftigung schon vor der Arbeitslosigkeit regelmäßig durchgeführt, dann erhöht sich dein Freibetrag dementsprechend.



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  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Entweder Privatpraxis gründen und freiberuflich fahren oder Honorardienste in Kliniken machen - sind idR deutlich besser vergütet und läuft in Arbeitnehmerüberlassung, heisst: normales Befreiungsverfahren bei der DRV, alles fertig versteuert.
    Allerdings werden da idR Fachärzte gesucht, weiss daher nicht, ob das für dich in Frage kommt.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Moment soll heißen einfach Dienste über die KVB machen erlischt mit dem Ende der Arbeit in der Klinik? Es hat doch nicht jeder freiberuflicher Notarzt eine Privatpraxis gegründet?



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  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Freiberuflicher Notarzt benötigt entweder feste Beschäftigung ausserhalb des RD von 15h/Woche oder Praxis. Rein freiberufliche Tätigkeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen (und man hat auch explizit auf die Feststellung der Freiberuflichkeit verzichtet).



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