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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    07.03.2003
    Beiträge
    26
    Servus!

    Ich habe einen Platz bekommen obwohl ich nur
    8 Wartesemester habe.Ich gehe ganz stark davon aus,dass
    ich bei der ZVS versehentlich mit 9 Wartes. im System bin.

    Wollte mal hören ob das überhaupt rechtens ist sich einzuschreiben(obwohl
    Fehler bei ZVS liegen muss) oder ob im jeden Falle der Bescheid
    ungültig ist.

    Frag nur nach ,bevor ich bei der ZVS anrufe.

    Love

    camden



  2. #2
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    05.06.2005
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    323
    Zitat Zitat von camden
    Servus!

    Ich habe einen Platz bekommen obwohl ich nur
    8 Wartesemester habe.Ich gehe ganz stark davon aus,dass
    ich bei der ZVS versehentlich mit 9 Wartes. im System bin.

    Wollte mal hören ob das überhaupt rechtens ist sich einzuschreiben(obwohl
    Fehler bei ZVS liegen muss) oder ob im jeden Falle der Bescheid
    ungültig ist.

    Frag nur nach ,bevor ich bei der ZVS anrufe.

    Love

    camden

    HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

    Ich glaube nicht, dass sich nach deiner Immatrikulation noch jemand dafür interessiert.
    Steht das nicht auf deinem Zulassungsbescheid mit wie vielen WS du einen Platz bekommen hast?

    Grüße



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von SkyFlya
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    Ich würde da mal ganz fix den Anwalt meines Vertrauens konsultieren! Aber bei der ZVS würde ich jedenfalls erst mal nicht anrufen! Denn Zulassungsbescheid ist Zulassungsbescheid...
    Das Gefühl von Gesundheit erwirbt man sich nur durch Krankheit.
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)



  4. #4
    VERITAS
    Guest
    Na klasse
    Also wenn du kein WS verheimlicht hast (z.B.Parkstudium nicht angegeben) und der Fehler wirklich bei der ZVS liegt, kannst du dich sicher erstmal bedenkenlos einschreiben(schließlich verlässt man sich auf die ZVS )

    Allerdings trägst du dann natürlich das Risiko das es später auffällt, wodurch du natürlich wieder rückwirkend deinen Studienplatz verlieren würdest, weil die Zulassung ja eigentl.nicht "Zulässig" ist...

    Die Zulassung hast du aber nicht erst seit heute, oder ?

    Ich glaube nicht, dass sich nach deiner Immatrikulation noch jemand dafür interessiert.
    Denke ich auch...

    P.s.
    Mal angenommen man flunkert bei der ZVS Bewerbung was die Wartezeit angeht, wie soll das denen überhaupt auffallen ???
    Geändert von VERITAS (16.02.2006 um 11:18 Uhr)



  5. #5
    Bayer auf Abwegen
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    Vienna
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    Assistenzarzt
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    Wie willst denn bei der Wartezeit luegen? Du musst eine beglaubigte Kopie deines Abizeugnisses einreichen, anhand des Datums der Hochschulreife werden deine WS berechnet. Betruegen quasi ausgeschlossen.



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