Auch als angestellter Arzt brauchst Du eine Abrechungsgenehmigung der KV für Sonographie (sofern keine Privatpraxis). Die geforderten Untersuchungen sind nicht unbedingt identisch mit dem Logbuch, teils auch eklatant abweichend.
Da Du Dich bereits auf Bayern festgelegt hast, ist der einfachste Weg, sich von der KV Bayern die Voraussetzungen schicken zu lassen und dann noch während der WBZ gezielt "nachsteuern".
Das Thema hatten wir übrigens vor ein paar Wochen schon mal.