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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo forum Freunde,

    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag zu Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin. Ist in dem Fall die Klinik und Chefs verpflichtet mich weiter zu bilden? Und wenn das nicht der Fall wäre an wem kann ich mich wenden? Ärger möchte ich mit meiner Vorgesetzer vermeiden, allerdings auch nach mehreren Gespräche und Schilderung der Lage kam ich nicht weiter in meiner Weiterbildung. Ich bin knapp über 2,5 Jahre fest auf der Station und habe wieder eine Rotation auf die INA noch auf ITS.

    Hilfeeeeee



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    5.993
    Was ist denn die Begründung deiner Vorgesetzten, wieso du noch nicht auf ITS oder in die Notaufnahme rotieren konntest?



  3. #3
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    long time ago
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    Jeder Weiterbildende sollte eigentlich ein Weiterbildungscurriculum vorweisen können. Empfehle, zeitnah einen Termin für ein Weiterbildungsgespräch bei(m) Chefärztin/Chefarzt zu vereinbaren. Das sollte sowieso jedes Jahr stattfinden. Das kann man auch nutzen, um das Logbuch auszufüllen. Über die LÄK (Website) kann man herausfinden, wie weit die Weiterbildungsermächtigung reicht.
    Zudem würde ich mich bei den Kollegen und Kolleginnen erkundigen: gibt’s vielleicht welche, die gerade FA gemacht haben? Möglicherweise können die Auskunft geben, wie es gelaufen ist?
    Wissen macht nichts.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    20.01.2017
    Beiträge
    14
    Heutzutage such doch wirklich jede Klinik WBA. Wäre es nicht in solche einer Lage das Gespräch zu suchen und klarzumachen, dass wenn man nicht auf die ITS oder ZNA wechsel, das Haus verlässt? Zweiter Schritt, wenn das keine Lösung bringt, wäre einfach das Haus zu wechseln und fertig. Was sollen stattdessen ewige Diskussionen und Streits mit den Chefs bringen außer Frust?



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