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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von RescueDoc
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    Hallo,

    Frage an die Cracks der Sozialversicherungspflicht:
    Eine Klinik ist für zwei Notarztstandorte verantwortlich. Die Besetzung eines dieser Standorte wird an einen externen Vermittlungsdienstleister für Notärzte vergeben.
    Teilzeitmitarbeiter der Klinik besetzen als Angestelle sozialversicherungspflichtig den Kliniknotarztstandort und werden als selbstständige Notärzte sozialabgabenfrei über den Vermittlungsdienstleister auch an dem zweiten Standort tätig.
    Ist das denkbar?

    LG



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Fahren die hauptberuflich am ersten Standort oder sind die überwiegend im normalen Klinikbetrieb beschäftigt? Die 15 Stunden als Voraussetzung für den 23c müssen außerhalb des REttungsdienstes sein.

    Sind die Dienste frei über den Vermittler verfügbar oder verteilt der nur die am Standort 1 vorhandenen Standort neu?

    Achso- nein, auch mit 23c sind/wären die nicht selbständig (obacht- Arbeitszeitgesetz!), sondern "nur" sozialversicherungsbefreite Scheinselbständige.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von RescueDoc
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Fahren die hauptberuflich am ersten Standort oder sind die überwiegend im normalen Klinikbetrieb beschäftigt?
    im Klinikbetrieb. Und der Vermittler vermittelt auch nicht-Klinikmitarbeiter an den Standort.

    Wenn das die einzigen Probleme sind, scheint es denkbar...



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich würde da mal einen versierten Arbeits- und Sozialrechtler fragen.
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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Maßgebend ist meiner Meinung nach wer auf dem Arbeitsvertrag an der 2. Dienststelle steht.



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