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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Leider mag ich zu dem Fall an sich nicht so viel erzählen, aber ein übertragenes Beispiel: Arbeitnehmer beschweren sich über unhaltbare, gesundheitsgefährdende Zustände am Arbeitsplatz, z.B. sichtbare Schimmelbelastung, im Winter nicht ausreichend geheizte Räume o.ä. Es kommt zu einer Begehung durch den Betriebsmediziner und dieser schreibt am Ende zur Freude des Arbeitgebers "alles nicht so schlimm, kein Handlungsbedarf". Nun könnte man das Gutachten fachlich anzweifeln oder bemerken, dass der das Gutachten erstellende "Betriebsmediziner" mangels formeller Qualifikation gar nicht als solcher hätte benannt werden dürfen und das Gutachten formell anzweifeln. Welcher Weg vor Gericht der schnellere und einfachere ist, mag jeder für sich entscheiden
    Übrigens: Der Tipp mit der Erlaubnis durch ein Amt ist ein guter Hinweis, danke dafür. Weiß zufällig noch jemand, welches Amt hierfür zuständig wäre? Gesundheitsamt? Gewerbeaufsichtsamt?



  2. #12
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Das mag ja alles gut und schön sein.

    Allerdings entsteht für mich (und ich habe im psychiatrischen Bereich durchaus gutachterliche Kenntnisse) durch deine Aussagen "Ich habe einen Rechtsstreit auf dem Tisch" und "Ich bin Ärztin" das Problem, dass es nicht deiner Aufgabe/deinen Kompetenzen entspricht, die (formal bescheinigten oder tatsächlich vorliegenden) Qualifikationen anderer Ärzte zu überprüfen. Da sollte man doch eher bei der üblichen Vorgehensweise seines Faches bleiben, eine adäquate Befunderhebung durchführen usw.
    "Man" kann ein solches Verfahren in die Wege leiten, aber dann bitte wie bereits mehrfach aufgeführt bei entsprechenden Stellen.

    Und rein praktisch: Wenn der vermeintliche Betriebsmediziner in Stuttgart praktiziert, aber in Dresden studiert, in München seinen Facharzt und in Hamburg seine Zusatzweiterbildung gemacht hat, wie willst du das denn überprüfen/eruieren? Außer er/sie legt dir direkt die entsprechenden Urkunden (bzw. nennt die ausstellenden Behörden) vor, was jedoch nicht der Fall zu sein scheint ...



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das ist doch nichts, was DU klären musst, sondern ggf. das Gericht. Was der Betriebsarzt in sein Begehungsprotokoll schreibt, ist kein Gutachten, sondern ein Protokoll. Nichts weiter.
    Bei so einer Begehung sind ja noch ein paar andere personen dabei und Missstände wie Schimmel und nicht ausreichende Temperaturen sind ja objektivierbar.

    Wie ein Arbeitsplatz beschaffen sein muss, steht in der Arbeitsstättenverordnung. Die Regelungen hat der Arbeitgeber umzusetzen und was der Betriebsarzt dazu meint, ist erst einmal unerheblich. Die Verantwortung hat der Arbeitgeber, sonst niemand. Der betriebsarzt berät nur. Wenn er falsch beraten hat ist 1. der AG dran und dann kann ggf. der AG vom Betriebsarzt Regress fordern.

    Achso- man kann die Qualifikation "Betriebsarzt" (egal ob Facharzt für Arbeitsmedizin, oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder über die Ermächitgung) haben und trotzdem fehlerhaft beraten.

    Achso- die Begehung hat mit der ArbMedVV nichts zu tun, sondern mit dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    @WackenDoc: Das war jetzt auch nur ein Beispiel (vermutlich ein schlechtes), weil ich aus Gründen der Schweigepflicht und ggf. Identifizierbarkeit nicht auf meinen konkreten Fall eingehen möchte.
    Aber du und morgoth habt recht: Da sollen sich jetzt andere drum kümmern (mein Vorgesetzter hat's mir auf den Schreibtisch geknallt und gemeint, ich soll mich drum kümmern, weil irgendwo im Verlauf mein Name auftauchte)



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wenn das Ganze vor Gericht kommt, wird evtl. sogar vorher schon die Staatsanwaltschaft oder spätestens der Richter die qualifikation des Arztes einfordern.
    Ich kapier echt nicht, in welcher Form du involviert bist und das rausfinden sollst. Die Frage wird ja sein, ob sich die Mängel objektivieren lassen oder nicht. Und welche Folgen das hatte (um die geht es dann wohl?)
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