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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey,
    ich habe seit 1 Woche meine Approbation erhalten, nur kam ich jetzt noch nicht dazu die Approbation beglaubigen zu lassen und mich in der Ärztekammer anzumelden plus den Ärzteausweis beanzutragen.
    Jetzt habe ich eine leichte Otitis externa. Das hat mir ein ehemaliger Studienkollege der mittlerweile auch als HNO-Arzt arbeitet bestätigt und mir antibiotikahaltige Ohrentropfen empfohlen nach dem Motto: hol dir das in der Apotheke, du bist ja jetzt auch Arzt.
    Meine Frage, kann ich da einfach mit meiner Approbationsurkunde auftauchen und antibiotikahaltigen Ohrentropfen verlangen als Privatleistung ohne Arztausweis/Ärztekammermitgliedschaft?
    Oder könnte ich mir selbst ein Privatrezept aufschreiben?

    Mein Hausarzt ist im Urlaub und habe da ehrlich gesagt nicht so Lust wegen so etwas extra zu einem anderen Arzt zu gehen.

    Danke!

    LG



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  2. #2
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    Stelle dir selbst ein informales Privatrezept aus und nehme zur Sicherheit die Approbation mit. Blatt Papier und dann googeln was da alles draufgehört.



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  3. #3
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    Warum schreibt dir die dein HNO Freund nicht auf? Dürfte deutlich stressfreier sein.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ich find selbst hingehen mit Approbationsurkunde viel cooler.

    Es geht ja drum im Zweifel nachzuweisen dass du Arzt bist. Mit Arztausweis oder eben Approbationsurkunde. Ich würde die aber in einer Hülle oder gerahmt mitnehmen. Muss ja nicht dreckig werden nur wegen sowas...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  5. #5
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    Danke!
    @cingulum: das war auch erstmal meine Frage an ihm, aber er ist ja auch erst seit kurzem Assistent in der HNO und müsste mir ja dann auch ein Privatrezept aufschreiben, er war der Meinung dass ich es ja selbst machen könnte.

    Meine Gedanke war, ob ich Mitglied in der Ärztekammer sein muss, um das zu dürfen, da die Ärztekammer ja auch eine Art Kontrollorgan ist bzw. könnte die Apotheke ja in der Ärztekammer nachfragen, ob ich überhaupt Arzt bin? Oder reicht rechtlich die Approbation, um das Medikament in der Apotheke zu bekommen ?
    Danke schonmal



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