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  1. #1
    Gold Mitglied
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    Hallo zusammen,

    ich befinde mich aktuell im BV und schlage mich derzeit mit meinem Arbeitgeber rum wegen des Gehalts bzw. der Ausgleichszahlung wegen der Dienste.

    Folgender Sachverhalt: ich bin seit dem 01.01.2021 bei dem AG angestellt, Dienste ab 01.04.21 (werden jedoch ausgezahlt mit einem Versatz von 2 Monaten, d.h. erst im Juni habe ich den Zuschlag für die Dienste im April erhalten).
    Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde am 01.06. gemeldet (beim AG persönlich eigentlich Mitte Mai).

    Ich erhalte jetzt, auf Rückfrage beim AG, keine Ausgleichszahlung, weil die Dienste ja erst zwei Monate später ausgezahlt werden und das Gehalt von März-Mai lt. Abrechnung auf das Grundgehalt begrenzt (durch zeitlichen Versatz der Dienstauszahlung).

    Kann ich jetzt nicht nachvollziehen, zumal ich auch gelesen hab, dass einem in so einem Fall (neue Arbeitsstelle, zunächst Dienste erst nach 3 Monaten) dennoch eine Ausgleichszahlung zusteht ?
    https://www.marburger-bund.de/sites/...01.2018%29.pdf
    Punkt 1.5.1 Absatz 2

    Vielleicht weiß jemand näheres dazu?

    Viele Grüße und danke!



  2. #2
    unsensibel Avatar von Lava
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    So genau weiß ich das nicht. Aber es heißt ja immer, durch das BV (und die Schwangerschaft überhaupt) dürfen einem keine Nachteile entstehen. Dass du keine Dienste machen kannst, Ist ja finanziell eindeutig ein Nachteil.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  3. #3
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    So genau weiß ich das nicht. Aber es heißt ja immer, durch das BV (und die Schwangerschaft überhaupt) dürfen einem keine Nachteile entstehen. Dass du keine Dienste machen kannst, Ist ja finanziell eindeutig ein Nachteil.
    So habe ich das heute in der Personalabteilung auch gesagt, allerdings wollten die von mir ‚Paragraphen und Gesetze‘(Zitat!) in denen das geschrieben steht



  4. #4
    unsensibel Avatar von Lava
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    Das sollte doch einfach sein. Einfach mal im Mutterschutzgesetz suchen.
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  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
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    Hm, direkt zum Mutterschutzlohn steht da leider wirklich, dass durchschnittliche Lohn der letzten 3 Monate vor Schwangerschaft zählt:

    Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
    § 18 Mutterschutzlohn
    Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.
    Während in Paragraph 1 steht, dass das Gesetz einer Benachteiligung entgegen wirken soll:

    Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
    § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
    (1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
    Vielleicht kann man argumentieren, dass die verzögerte Auszahlung von Diensten eben ein Sonderfall ist und dir dadurch eindeutig ein Nachteil entsteht, wenn man nur die letzten 3 Monate allein heran zieht.
    Kannst du dir irgendwie rechtlichen Beistand suchen? Marbuger Bund oder so? Betriebsrat informieren?
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