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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr Lieben,

    ich hatte gestern mein erstes Weiterbildungsgespräch mit meinem (noch) Oberarzt (Stationäre Innere). Am Ende soll es der FA Allgemeinmedizin bei mir werden. Wir sind im Rahmen dessen gestern das von mir vorab ausgefüllte E-Logbuch durchgegangen und dabei hat sich folgende Frage ergeben:

    Im E-Logbuch muss man zb bei EKGs, Langzeit-EKGs aber vor allem bei Sonos nur "gemacht" abhacken. Es werden hierzu, im Gegensatz zb zu lebensrettenden Maßnahmen oder Hausbesuchen, keine konkreten Zahlen gefordert.
    Bei den Sonos ploppt jedoch eine PDF Datei der Kassenärztlichen Vereinigung auf. Dort geht es wohl, wenn ich dieses beamtendeutsch richtig lese um notwendige Zahlen für die Abrechnung, irgendwas mit 400 Sonos Abdomen. Klar hab ich in dem einen Jahr Innere einige Sonos gemacht, vor allem im Nachtdienst, aber vermutlich keine 400

    Jetzt bin ich etwas verunsichert was nun für meine spätere Facharztprüfung zahlt und ich ggf nachweisen muss...

    PS. es geht um die Ärztekammer Nordrhein... klar wäre es am besten dort einfach anzurufen und nachzufragen, aber siehe da... ich hänge seit Ewigkeiten in der Warteschleife...



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich vermute mal folgendes: Für den Facharzt brauchst du nur den Haken. Willst du die Untersuchungen später aber abrechnen, musst du eine Anzahl nachweisen. Aber ohne Gewähr und nur aus der Erinnerung von anderen Beiträgen hier im Forum.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ich vermute mal folgendes: Für den Facharzt brauchst du nur den Haken. Willst du die Untersuchungen später aber abrechnen, musst du eine Anzahl nachweisen. Aber ohne Gewähr und nur aus der Erinnerung von anderen Beiträgen hier im Forum.
    Ja, so hatte ich das momentan auch verstanden.
    Aber wollte mal lieber auf Nummer sicher gehen, will ja am Ende nicht auf die Nase fallen

    Wobei sich dann mein Zukunft ich mit der Frage der Abrechenbarkeit und diesen Zahlen zum Nachweis rum schlagen kann.. wüsste gerade auch bei besten Willen nicht wie ich die Sonos aus dem Jahr Innere jetzt noch nachweisen sollten. Joa selber schuld vielleicht, dass ich die nicht alle direkt ausgedruckt habe. Wobei das aus Datenschutz und "Baumspar / Ökologischer Druckbilanz" Sicht wohl auch ne katastrophe gewesen wäre



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich hatte damals ein Heftchen, in das ich Patientenkleber eingeklebt und mit kurzen Anmerkungen versehen habe.

    Wahrscheinlich wäre es schlau, die KV zu fragen, wie sie die Nachweise gern hätten. Wenn denen ein einfacher Brief des Weiterbilders reichen würde, wäre es ja einfach. Ein Jahr lang sammeln und ungefähr verdoppeln oder so.
    Wäre halt blöd, wenn du die. Zahlen jetzt halbwegs unkompliziert erreichen könntest und dich in ein paar Jahren mit Kursen etc. rumschlagen müsstest, um die Ziffern abrechnen zu können.
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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Also in meiner Ausbildung zum Allgemeinmediziner reichte für den FA der Haken; die Anerkennung der KV zur Abrechnung wiederum erforderte nur den FA. Sprich: Keiner wollte irgendwelche Nachweise für die Zahlen. Stand 2020 in Rheinland-Pfalz.



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