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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
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    Wie ist das eigentlich, wenn es im eigenen Haus keine weiterbildungsberechtigten Notärzte gibt und man irgendwo extern mitfährt:
    Mit welcher Vergütung kann man rechnen? Oder ist es ein unbezahltes "Praktikum"?
    Ist man tagsüber in der Bereitschaftszeit als Externer zu weiteren Tätigkeiten verpflichtet, wie Aushilfe auf Station oder in der Notaufnahme?
    Ist man in der Regel über das externe Haus haftpflichtversichert?



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  2. #42
    the day after
    Mitglied seit
    04.05.2003
    Beiträge
    9.503
    Unbezahltes Praktikum in der Freizeit.
    Das mit der Haftpflicht kann ich dir nicht beantworten, da ich ne eigene Berufshaftpflicht habe.

    Bei euch fährt keiner Notarzt?



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  3. #43
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich, wenn es im eigenen Haus keine weiterbildungsberechtigten Notärzte gibt und man irgendwo extern mitfährt:
    Wofür? Guck mal hier: Klick mich!
    Da steht ja nur:
    Nachweis von 50 Norarzteinsätzen unter Anleitung eines Arztes, der zum Führen der ZWB Notfallmedizin berechtigt ist
    oder:
    Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im NAW bzw. RTH, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfallmed. bzw. intensivmed. Handeln Maßnahmen des geforderten WB-Inhaltes zur Anwendung kommen , angerechnet werden können
    oder einfach:
    und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
    Was für eine Weiterbildungsberechtigung? Die 50 / 100 Fahrten kannst Du mit JEDEM Notarzt machen, der halt die Voraussetzung hat (ZB Notfallmedizin / Fachkunde).

    Mit welcher Vergütung kann man rechnen? Oder ist es ein unbezahltes "Praktikum"?
    Vergütung wird wohl eher nicht sein.

    Ist man tagsüber in der Bereitschaftszeit als Externer zu weiteren Tätigkeiten verpflichtet, wie Aushilfe auf Station oder in der Notaufnahme?
    Ist man in der Regel über das externe Haus haftpflichtversichert?
    Da Du extern ja nicht angestellt bist, musst Du auch nix machen. Würde ich auch nicht, weil deren Haftpflicht sicher nicht Deine Fehler abdeckt.
    I'm a very stable genius!



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  4. #44
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein, als Notarzt-Schüler macht man nichts anderes als Notarztschüler zu sein. Ist der Kollege den Tag über im Haus beschäftigt, macht man es sich mit dem NEF-Fahrer gemütlich.

    Haftpflicht- es macht Sinn eine eigene Haftpflichversicherung für Restrisiken zu haben- kostet auch kaum was und deckt auch Notarztdienste (mal nachfragen ob man als Notarzt-Schüler gleichgestellt ist) in einem bestimmten Umfang mit ab.

    Es gibt auch NEF-Wachen, die zu keinem Krankenhaus gehören.

    Bezahlung gibt es üblicherweise keine. Evtl. lässt dich ein Kollege die Totenscheine bzw. Leichenschauen selber abrechnen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #45
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Evtl. lässt dich ein Kollege die Totenscheine bzw. Leichenschauen selber abrechnen.
    Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber: ich habs so kennen gelernt dass der Notarzt vor Ort nur den Tod feststellt und so einen Wisch bzgl. Feststellung des Todes da lässt für die Polizei. Und dann verzieht er sich wieder damit er für die Lebendigen frei ist und die eigendliche Leichenschau machen die KVB-Ärzte. Gibts das auch anders?



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