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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich weiß, dass das hier ein Medizinforum ist, aber hier wird ja oefters ueber Studienklagen geschrieben und ich hoffe, mir kann jemand helfen.

    Ich habe mich bei mehreren Hochschulen fuer Wirtschaftsgaenge beworben, leider stehen die Chanchen nicht sehr gut, da bei solchen Studiengaengen die meisten NCs unter 2,0 liegen und ich ein Abitur von 2,8 habe.

    Leider habe ich mich bei einer Bewerbung (Wunschstudium) vertan und habe die Bewerbung an Uni-Assist (ausländische Bewerber) geschickt. Diese Bewerbung wurde dann spaeter weiter an die Hochschule geschickt. Als ich bei der Hochschule angerufen habe, hieß es, dass es sowieso keinen Sinn haette die Bewerbung noch zu beruecksichtigen, denn die Zusagen sind nun raus und es wurden auch schon 60 Leute herausgesucht fuer das Nachrueckverfahren. Der letzte NC fuer das Nachrueckverfahren lag bei 2,3.


    Nun zu meiner Frage:
    Kann ich mich einklagen, ohne vorherige Bewerbung? Es war keine Bewerbung ueber ZVS erforderlich, sondern eine Bewerbung an die Fachhochschule selber (weicher Studiengang). Es handel sich um eine kleine Hochschule mit 3000 Studenten in Brandenburg.

    Richtige Vorgehensweise?:
    Ich schicke eine formlose Bewerbung an die Fachhochschule fuer einen außerkapazitären Studiengang. Diese Bewerbung wird hoechstwahrscheinlich abgelehnt.

    Danach schicke ich eine einstweilige Anordnung und drohe mit einer Klage.

    Gibt es ueberhaupt Chanchen, dass die Fachhochschule mir einen Studienplatz zusichert oder laesst die Fachhochschule es immer zu einer Klage kommen?

    Man hoert immer, man solle sich einklagen, es sei unter 100 EUR, doch wenn es zur Klage kommt, dann gehen die Preise in die Hoehe, wegen der Anwaltskosten. Hier wuerde es fuer mich enden, da ich kein Geld fuer einen Anwalt habe. Macht es ueberhaupt einen Sinn nur mit einer Klage zu drohen oder kommt es nun immer zur Klage?

    Der naechste Schritt waere zum Anwalt gehen wegen der Klage oder muss die Klage parallel zur einstweiligen Anordlung verlaufen?



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  2. #2
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Zitat Zitat von Almijoghurt Beitrag anzeigen
    Gibt es ueberhaupt Chanchen, dass die Fachhochschule mir einen Studienplatz zusichert oder laesst die Fachhochschule es immer zu einer Klage kommen?

    Man hoert immer, man solle sich einklagen, es sei unter 100 EUR, doch wenn es zur Klage kommt, dann gehen die Preise in die Hoehe, wegen der Anwaltskosten. Hier wuerde es fuer mich enden, da ich kein Geld fuer einen Anwalt habe. Macht es ueberhaupt einen Sinn nur mit einer Klage zu drohen oder kommt es nun immer zur Klage?

    Der naechste Schritt waere zum Anwalt gehen wegen der Klage oder muss die Klage parallel zur einstweiligen Anordlung verlaufen?
    zu 1) wenn du dich gar nicht für deinen Wunschstudiengang beworben ergo keine Ablehnung hast, auf welcher Rechtsgrundlage willst du dann einen ANTRAG AUF EINSTWEILIGE ANORDNUNG stellen? (kommt vor der Klage)
    'ich hab mich mit dem Studiengang vertan'?

    zu 2) Ich musste ja lachen, als ich lass, dass du der Uni drohen willst. Die wird dir mit einem gegegnerischen Anwalt drohen bzw. dem Gericht die Auskunft erteilen, für den Fall dass du überhaupt bei Gericht einen Antrag stellst, dass du dich a) weder für den Studiengang beworben
    und b) auch keinen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt hast
    was dazu führen würde, dass das Gericht deinen Antrag postwendend ablehnt.

    Unter 100 €??? Echt? Wo??? Also alleine der Antrag auch wenn ohne Anwalt gestellt, kostet mind. ca. 180 €.

    Klagen kann man rein theoretisch auch ohne Anwalt, trotzdem kostet eine Klage, die auf die Einstweilige Anordnung folgt, natürlich auch was, zzgl. der Anwaltskosten, das Gericht arbeitet auch nicht umsonst.

    Viel Erfolg
    Linda



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hat die normale Bewerbung eigentlich etwas mit der außerkapazitären Bewerbung etwas zu tun? Denn ich will ja eine außerkapazitäre Bewerbung hinschicken und darauf eine einstweilige Anordnung. Oder ist dafuer eine normale Bewerbung von nöten, denn ich habe gelesen 99 % der Klagen betreffen außerkapazitäre Bewerbungen.

    Ja, es geht mir schon ums Geld, 180 EUR sind kein Problem, doch 1800 EUR waeren mir wieder zu viel.

    Gab es schon Faelle, dass Hochschulen auf einstweilige Anordnungen einlenken oder kommt es meist immer zur Klage?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    sogar in Münster wurden vor ein paar Semestern noch Leute mit 2,x Abi genommen und bei anderen Unis ist der NC nichteinmal so hoch. Es trifft für mich daher etwas auf Unverständnis, dass du mit deiner 2,8 nicht regulär einen Studienplatz bekommen solltest - vielleicht die falsche Bewerbungstaktik?

    Ich würde mir den Stress mit dem Klagen, und da ist es ja sogar fraglich, ob es überhaupt geht, sparen und mich für den Sommer neu bewerben. Evt. vorher ein Praktikum organisieren, das sehen die Hochschulen, die nicht nur nach Abischnitt gehen, auch ganz gerne.



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  5. #5
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Wie willst du den außerkapazitären Antrag begründen, wenn du dich nicht mal innerkapazitär beworben hast???

    Dann würde die Univeristät deinen Antrag als unbegründet ablehen. Ausserdem musst du dem Gericht deinen Ablehnungsbescheid vom normalen Bewerbungsverfahren vorlegen, da sonst dein Antrag abgelehnt wird.

    Wenn die Universität deinen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung ablehnt, kannst du erst Widerspruch bei der Universität einlegen. Wenn sie dann deinen Widerspruch ablehnt, kannst du erst Klage stellen.

    Entschuldige bitte, aber sämtlich Informationen findest du breit verteilt sogar in der google Suche und ich kann nicht nachvollziehen, wieso du dich nicht genauer über Studienplatzklagen und deren Ablauf informierst und einfach, weil du dich mit dem Studiengang 'vertan' hast jetzt den Klageweg wählen willst.



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