Ich würde das mit einem spezialisierten Anwalt besprechen, bevor ich da irgendwelche weitergehenden Angaben mache.
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Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage bzgl. der Beantragung der Approbation. Ich habe diese nun mit allem drum und dran korrekt beantragt, jedoch musste ich ehrlicherweise bei dem Punkt mit Strafverfahren ein Aktenzeichen angeben von einer schon eine Weile zurückliegenden Trunkenheitsfahrt. Dabei war der Promille Wert < 1,6, es wurde also keine MPU angeordnet, es war das erste Verfahren jemals und es fand keine Gefährdung des Straßenverkehrs statt.
Nun möchte die Regierung von mir mehrere Fragen beantwortet zum Vorfall, sowie aktuelle Alkoholspezifische Laborwerte... Gibt es jemand hier im Forum, mit einer ähnlichen Problematik? Ich bin mir 100% sicher, dass ich mit den Laborwerten und meiner "Aussage" schon zeigen kann, dass ich keine Suchtproblematik habe aber ob das reicht?
Ich würde das mit einem spezialisierten Anwalt besprechen, bevor ich da irgendwelche weitergehenden Angaben mache.
Welche Untersuchungen werden denn überhaupt durchgeführt? Macht das jeder Arzt gleich? Was macht einen "unfähig"?
Die eigentliche Untersuchung ist eine Unterschrift auf einem Formular, evtl muss der Arzt noch ein Kreuz setzen.
Sonst wird bei MPU, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, Leberwerte, Elektrolyte, BB und vor allem CDT und Ethanol im Blut bestimmt. Auch ein Psychiatrisches Gutachten ist nötig. bei anderen Drogen auch ein Urintest ggf. Haaranalyse.
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Normalerweise unterschreibt das der Hausarzt, der einen kennt, einfach so.
Ausschlüsse wären aktive(!) Suchterkrankungen, Psychosen, Suizidalität, aktive/instabile schwere Persönlichkeitsstörungen.
Andere Erkrankungen sind eher bei Einstellungsuntersuchungen auf konkrete Stellen relevant, aber nicht für die Erteilung der Approbation.
Edit: In diesem speziellen Fall gibt es offenbar schon konkrete Auflagen. Anwalt kontaktieren und mit dem besprechen was GENAU gefordert und ob das überhaupt gerechtfertigt ist.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3